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Politik: Richterbund: Folter ist im Notfall erlaubt Zum Beispiel bei Terrorgefahr

Berlin (neu). Der Vorsitzende des Deutschen Richterbunds, Geert Mackenroth, hat das Vorgehen der Polizei in Frankfurt verteidigt.

Berlin (neu). Der Vorsitzende des Deutschen Richterbunds, Geert Mackenroth, hat das Vorgehen der Polizei in Frankfurt verteidigt. Zu den Vorwürfen, der mutmaßliche Mörder von Jakob von Metzeler sei durch Folterdrohung zu der Aussage gezwungen worden, wo das Kind gewesen sei, sagte er dem Tagesspiegel: „Es sind Fälle vorstellbar, in denen auch Folter oder ihre Androhung erlaubt sein können, nämlich dann, wenn dadurch ein Rechtsgut verletzt wird, um ein höherwertiges Rechtsgut zu retten." Als Beispiel nannte er die Möglichkeit, dadurch Terroranschläge wie in New York zu verhindern.

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