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Politik: Richterspruch in Frankfurter Polizeiaffäre

Frankfurt am Main - In der Mobbingaffäre der hessischen Polizei hat die inzwischen beurlaubte Präsidentin des Wiesbadener Landeskriminalamts, Sabine Thurau, eine Niederlage erlitten. Das Landgericht Frankfurt bescheinigte ihr, bei der Suspendierung des früheren Fahndungschef der Frankfurter Polizei, Jochen Zahn, „schwere Verstöße“ gegen die Sorgfaltspflicht und gegen die Unschuldsvermutung begangen und damit rechtsstaatliche Grundsätze verletzt zu haben.

Frankfurt am Main - In der Mobbingaffäre der hessischen Polizei hat die inzwischen beurlaubte Präsidentin des Wiesbadener Landeskriminalamts, Sabine Thurau, eine Niederlage erlitten. Das Landgericht Frankfurt bescheinigte ihr, bei der Suspendierung des früheren Fahndungschef der Frankfurter Polizei, Jochen Zahn, „schwere Verstöße“ gegen die Sorgfaltspflicht und gegen die Unschuldsvermutung begangen und damit rechtsstaatliche Grundsätze verletzt zu haben. Thurau habe im März 2006 als Vizepräsidentin der Frankfurter Polizei ihren Fahndungschef bei einer Dienstbesprechung „vorverurteilt“ und „stigmatisiert“, als sie ihm vor Kollegen „kriminelle Machenschaften“ bescheinigt und seine Entfernung aus der Polizei angekündigt habe, so der Vorsitzende Richter Christopher Hefter. Damals frisch im Amt, habe sie möglicherweise „ihre Tatkraft unter Beweis stellen wollen“ und dabei den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ignoriert.

Das Land Hessen muss nun 8000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Zudem rügte das Gericht, dass die Polizeiführung die schweren Vorwürfe gegen Zahn während der sich über dreieinhalb Jahre hinschleppenden Ermittlungen nicht aus der Welt geräumt hatte, obwohl sie sich am Ende als gegenstandslos erwiesen. Zahn werde zudem bis heute „nicht angemessen beschäftigt“, so Hefter. Während Thurau Anfang 2010 vom damaligen Innenminister und heutigen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU) zur LKA-Präsidentin befördert wurde, war der 2006 suspendierte Fahndungschef Zahn noch ganztägig mit dem Kampf um seine Rehabilitierung beschäftigt, obwohl die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen bereits 2008 ohne Strafvorwurf eingestellt hatte.

Die Wiesbadener Oppositionsparteien kritisieren deshalb auch Bouffier und seinen damaligen Staatssekretär, den heutigen Innenminister Boris Rhein (CDU). Der Fall erweise die „mangelnde Führungskultur bei der hessischen Polizei unter den Innenministern Rhein und Bouffier“, erklärte die SPD. Ein Schmerzensgeld von 30 000 Euro hatte Zahns Rechtsanwalt Harald Nolte beantragt, lediglich 8000 sind es geworden. Er sei dennoch hochzufrieden, sagte Nolte dem Tagesspiegel. Dass das Land nun überhaupt Schmerzensgeld zahlen müsse, rehabilitiere seinen Mandanten endgültig. csl

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