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Politik: Riester regelt den Hinterbliebenenausgleich neu

Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) hat bekräftigt, dass die Renten nach zwei Jahren wieder an die Entwicklung der Löhne und Gehälter gekoppelt werden. In den Jahren 2000 und 2001 sollen die Renten nicht wie die Nettolöhne, sondern lediglich in Höhe der Inflationsrate steigen.

Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) hat bekräftigt, dass die Renten nach zwei Jahren wieder an die Entwicklung der Löhne und Gehälter gekoppelt werden. In den Jahren 2000 und 2001 sollen die Renten nicht wie die Nettolöhne, sondern lediglich in Höhe der Inflationsrate steigen. In der "Bild am Sonntag" kündigte der Arbeitsminister außerdem eine Reform der Hinterbliebenenversorgung an. Mit der Änderung, die er als Teil der Rentenreform Anfang nächsten Jahres einbringen will, solle der Entwicklung Rechnung getragen werden, dass immer mehr Frauen durch Berufstätigkeit eigene Rentenansprüche erwerben.

Wie Riester erläuterte, sollen Paare, die nach in Kraft treten der Reform heiraten, unter verschiedenen Versorgungsmöglichkeiten wählen können. So sollen die Rentenanwartschaften gesplittet werden können. "Frauen können dann für die Zeit der Familienarbeit einen fairen Anteil an der Rente bekommen, die ihr Mann durch die Arbeit erworben hat. Das gilt natürlich auch umgekehrt für Männer." Denkbar wäre, dass bei einem Todesfall der Überlebende 100 Prozent der Rentenansprüche, die er vor der Ehe erworben hat, plus 75 Prozent der gemeinsamen Ansprüche erhält.

Daneben solle die traditionelle Witwen- oder Witwerrente eine weitere Wahlmöglichkeit bleiben. "Allerdings sollen hier die eigenen Renteneinkünfte stärker als bisher angerechnet werden", sagte Riester. "Wichtig ist auch, dass für Eltern, die Kinder bis zu zehn Jahren haben und deshalb nur in Teilzeit arbeiten können, die Rentenansprüche aufgewertet werden. Sie werden so behandelt, wie bei der Rente nach Mindesteinkommen. Darunter werden 75 Prozent eines durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommens verstanden."

Riester sprach sich erneut für einen parteiübergreifenden Rentenkonsens aus. "Die Rente ist ein Thema, das direkt nach einer Allparteienkoalition schreit", sagte der Arbeitsminister. Er könne aber bei dem Vorsitzenden von CDU und CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Schäuble, "keine Bereitschaft zur verantwortungsvollen Zusammenarbeit erkennen". Schäuble hatte Gespräche abgelehnt, solange die Regierung daran festhalte, die Renten zwei Jahre lang nur um einen Inflationsausgleich zu erhöhen. Auf jeden Fall würden aber alle großen gesellschaftlichen Gruppen, wie Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und Arbeitgeber in Gespräche einbezogen werden, sagte Riester. Für die geplante zusätzliche private Altersvorsorge sollen nach seinen Worten Steueranreize geschaffen werden. So sollten vermögenswirksame Leistungen nach dem heutigen 936-Mark-Gesetz, die ein Arbeitnehmer zur Altersvorsorge anlegt, nicht versteuert werden. "Die Tarifparteien könnten auch einen Teil des 13. Monatsgehalts für die Altersvorsorge reservieren. Der Betrag müsste dann nicht als Einkommen versteuert werden".

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