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Politik: Riester-Rente nachgebessert

Berlin. Um die betriebliche Altersvorsorge attraktiver zu machen, wird es künftig möglich sein, dass auch Pensionsfonds einen Teil des angesparten Vermögens sofort nach Rentenbeginn auszahlen.

Berlin. Um die betriebliche Altersvorsorge attraktiver zu machen, wird es künftig möglich sein, dass auch Pensionsfonds einen Teil des angesparten Vermögens sofort nach Rentenbeginn auszahlen. Bislang war nur die Verrentung der gesamten Summe möglich. Der Bundesrat billigte am Freitag eine entsprechende Änderung bei der „Riester- Rente“. Pensionsfonds dürfen nun bis zu 20 Prozent des Kapitals in einem Betrag ausschütten. Arbeitsminister Walter Riester (SPD) hofft, dass damit mehr Arbeitnehmer die Angebote von Pensionsfonds und -kassen nutzen und sich für eine Gehaltsumwandlung – etwa des Urlaubs- oder Weihnachtsgeldes – entscheiden.

Trinkgelder werden künftig nicht mehr besteuert. Die Länderkammer billigte das Gesetz, das die Fraktionen von SPD und Grünen gegen den Willen von Bundesfinanzminister Hans Eichel und einiger SPD-Länderfinanzminister auf den Weg gebracht hatten. Bislang war nur ein Betrag von 1200 Euro steuerfrei. Es könnte nicht die einzige Vergünstigung für bestimmte Berufsgruppen vor der Wahl bleiben: Bundeskanzler Gerhard Schröder lässt prüfen, ob auch Rabatte, die die Autohersteller ihren Mitarbeitern beim Autokauf gewähren, nicht mehr besteuert werden sollen.

Das Verbraucherinformationsgesetz von Ministerin Renate Künast (Grüne) scheiterte an der Ablehnung der Unions-Mehrheit im Bundesrat. Das im Vermittlungsausschuss nicht veränderte Gesetz fand auch in der zweiten Runde keine Zustimmung.

Härtere Bestimmungen im Waffenrecht und im Jugendschutz wurden vom Bundesrat gebilligt. Damit dürfen Sportschützen erst ab 21 statt 18 Jahren Waffen erwerben, der Schutz vor Gewaltdarstellungen in Videos und Internet wird verbessert.

Verschärft wurden die Maßnahmen gegen Geldwäsche im Kampf gegen den Terrorismus. Jetzt müssen nicht nur Finanzinstitute, sondern auch Makler, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Händler Geldgeschäfte über 15 000 Euro dokumentieren und die Herkunft des Geldes belegen. Albert Funk

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