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Politik: Riesters Rentenreform: Der rot-grüne Rentenbeschluss

Beide Koalitionspartner bekennen sich zur gemeinsamen Verantwortung für die Beitragssatzstabilität in der Gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung. Durch die geplante Reform der Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrenten werden die unsozialen Regelungen der Blümschen Rentengesetze rückgängig gemacht.

Beide Koalitionspartner bekennen sich zur gemeinsamen Verantwortung für die Beitragssatzstabilität in der Gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung. Durch die geplante Reform der Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrenten werden die unsozialen Regelungen der Blümschen Rentengesetze rückgängig gemacht. Im Zusammenhang mit dieser Reform werden die Koalitionsfraktionen durch folgende Maßnahmen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass der Beitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung stabil bleibt

Für die Reform der Erwerbsminderungsrenten wird gewährleistet, dass die zusätzlichen Kosten, die die Krankenversicherung zukünftig bei Erwerbsminderungsrenten, die als Zeitrenten gewährt werden, zu tragen hat, im Jahre 2001 auf 250 Millionen Mark begrenzt werden. Darüber hinaus gehende Beträge werden erstattet. (...) Die Koalition wird bis zum Sommer 2001 Regelungen treffen, die die Belastungen für die Gesetzliche Krankenversicherung, die sich auch aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ergeben könnten, auffangen.

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