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Politik: Roland Koch fordert Strafsanktionen im Parteiengesetz - und bringt sich und Parteifreunde in die Enge

Strafsanktionen für Verstöße gegen das Parteiengesetz und umfangreiche Satzungsänderungen für die Union hat der hessische CDU-Landesvorsitzende, Ministerpräsident Roland Koch, als Konsequenz aus dem Finanzskandal der CDU gefordert. Nach Auffassung der hessischen Oppositionsparteien hätte sich Koch selbst strafbar gemacht, wären die von ihm vorgeschlagenen Gesetzesänderungen bereits in Kraft.

Strafsanktionen für Verstöße gegen das Parteiengesetz und umfangreiche Satzungsänderungen für die Union hat der hessische CDU-Landesvorsitzende, Ministerpräsident Roland Koch, als Konsequenz aus dem Finanzskandal der CDU gefordert. Nach Auffassung der hessischen Oppositionsparteien hätte sich Koch selbst strafbar gemacht, wären die von ihm vorgeschlagenen Gesetzesänderungen bereits in Kraft.

"Schwerwiegende Mängel im Regelwerk der CDU und in der internen Kontrolle" seien in der Finanzaffäre zu Tage getreten, sagte Koch am Mittwoch in Wiesbaden und begründete seine Vorschläge: "Gegenüber einem Geflecht, in dem die Absicht besteht, die offiziellen Strukturen zu hintergehen, kann niemand 100 Prozent Sicherheit garantieren." Er fügte hinzu: "Aber man ist verpflichtet, die Schlupflöcher zu stopfen."

Koch griff mit seinen Vorschlägen Überlegungen auf, nach denen die Trennung von Schatzmeisterei und Geschäftsführung in der Union beendet werden soll. Der Vorsitzende, der Schatzmeister und Geschäftsführer oder Generalsekretär, sie sollen nach Kochs Vorstellung künftig gemeinsam für die Finanzen verantwortlich sein, größere Ausgaben und Geldbewegungen dürften danach nur von Schatzmeister und Geschäftsführer gemeinsam veranlasst werden, nach dem "Vier-Augen-Prinzip". Wer Landesschatzmeister ist, soll nicht irgendwo Kreisschatzmeister sein können.

Prinz Wittgenstein hatte lange Jahre, wie er selbst formulierte, "beide Hüte" auf, in Frankfurt und im Landesverband. So etwas fördere die Bildung undurchsichtiger Strukturen argumentierte der hessische CDU-Landesvorsitzende. Ein Wirtschaftsprüfungsausschuss des Landesvorstands solle außerdem die bisherige Kontrolle durch Rechnungsprüfer ergänzen. Das Schlupfloch, durch das die hessische Union Millionenbeträge aus den schwarzen in die offiziellen Kassen schaffte, soll endgültig verstopft werden: Vermächtnisse sollen künftig genau wie Spenden der Ausweisungspflicht unterworfen sein, ebenso wie geringfügige "sonstige Einnahmen", die heute bis zu "fünf Prozent der Gesamtsumme" nicht aufgeschlüssellt werden müssen.

Einschneidende Sanktionen schlägt Koch gegen diejenigen vor, die gegen das Parteiengesetz verstoßen - insbesondere, wenn sie wissentlich falsche Rechenschaftsberichte abgeben. Wäre sein Vorschlag Gesetz, dann müsste sein Amtsvorgänger Manfred Kanther mit strafrechtlichen Sanktionen rechnen, räumte Koch auf Nachfrage ein. Dagegen verneinte der Ministerpräsident die Frage, ob die von ihm eingeräumte nachträgliche "Umwidmung" von bereits ausgegeben Schwarzgeldern in einen angeblichen Kredit im Rechenschaftsbericht 1999 nach seinem Gesetzesvorschlag nicht ebenfalls als wissentliche Abgabe eines falschen Berichts strafbar wäre.

"Grotesk" nannte der grüne Landtagsabgeordnete Rupert von Plottnitz diese Argumentation. Koch, der persönlich Konsequenzen aus seinen Fehlern ablehne, fordere nun Strafsanktionen für "Fälle wie den seinen". Der SPD-Abgeordnete Jürgen Walter bedauerte das "Rückwirkungsverbot" im Strafrecht, ansonsten würde sich Koch mit seinem Gesetzesvorschlag selbst strafbar machen.

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