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Politik: Rot-grün will neues Programm gegen prügelnde Männer mit Hausverbot und Kontaktsperre

Mit gewalttätigen Männern und Vätern will die rot-grüne Koalition künftig zivilrechtlich kurzen Prozess machen: Wer Frau und Kinder prügelt, muss mit Hausverbot und Kontaktsperre rechnen. Die Grünen-Frauenpolitikerin Irmingard Schewe-Gerigk stellte am Mittwoch in Berlin ein Programm vor, das bereits mit dem Justiz- und dem Familienministerium abgestimmt ist und im Herbst in ein Gesetz einfließen soll.

Von Robert Birnbaum

Mit gewalttätigen Männern und Vätern will die rot-grüne Koalition künftig zivilrechtlich kurzen Prozess machen: Wer Frau und Kinder prügelt, muss mit Hausverbot und Kontaktsperre rechnen. Die Grünen-Frauenpolitikerin Irmingard Schewe-Gerigk stellte am Mittwoch in Berlin ein Programm vor, das bereits mit dem Justiz- und dem Familienministerium abgestimmt ist und im Herbst in ein Gesetz einfließen soll.

Schewe-Gerigk sagte, die bisherigen Möglichkeiten reichten nicht aus, misshandelte Frauen und Kinder - in wenigen Ausnahmefällen auch Männer - vor weiterer Gewalt zu schützen. Zu lange hätten Polizei und Justiz die Familie als Privatraum betrachtet, in den der Staat sich nicht einmischen dürfe. Dass jedes Jahr 45 000 bis 50 000 Frauen und Kinder in Frauenhäusern Zuflucht suchten, zeige aber das Ausmaß des Problems.

Der Plan sieht vor, dass der prügelnde Partner rascher als bisher für einige Zeit oder dauerhaft aus der gemeinsamen Wohnung verbannt und mit einem Kontaktverbot und anderen Auflagen belegt werden kann. Die Opfer sollen so seinem Zugriff entzogen werden. Dazu soll es künftig ausreichen, dass der oder die Mißhandelten eine eidesstattliche Erklärung abgeben.

Bisher könne der Täter meist durch schlichtes Leugnen eine gerichtliche Schutzanordnung abwenden, weil dann Aussage gegen Aussage stehe, sagte die Grünen-Politikerin. Zugleich soll ein Verstoß des Täters gegen Auflagen - etwa die, den Wohnbereich, den Arbeitsort oder die Schule seiner Opfer zu betreten - als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Bisher sind solche Auflagen nur strafrechtlich durchsetzbar, was aber eine Anzeige durch das Opfer voraussetzt. Bei einer Ordnungswidrigkeit kann die Polizei ohne Anzeige eingreifen.

Das neue Recht soll nach Angaben von Schewe-Gerigk für Eheleute, aber auch für uneheliche Partnerschaften gelten, die auf Dauer angelegt sind. Sie verwies auf positive Erfahrungen in Österreich, wo 1997 ein ganz ähnliches Recht eingeführt worden war. Dort würden seither jährlich rund 2500 Männer aus der Wohnung gewiesen. Rechne man diese Quote auf die Bevölkerung hoch, müsse in Deutschland mit gut 25 000 "Wegweisungen" pro Jahr gerechnet werden. Die Praxis im Nachbarland widerlege auch alle Einwände, dass die von Amts wegen hinausgeworfenen Männer keine neue Unterkunft fänden. Sie zögen meist zu Mutter oder Freundin. "Die Obdachlosenquote hat sich nicht erhöht", so Schewe-Gerigk.

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