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Politik: Rot-Kreuz-Manager wegen Bestechlichkeit verurteilt

Im Schmiergeldprozess des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) hat das Landgericht München am Dienstag die beiden angeklagten leitenden BRK-Manager zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Das Gericht befand den früheren BRK-Landesgeschäftsführer Heinrich Hiedl und den BRK-Blutspendedienstleiter Adolf Vogt für schuldig, überteuerte Produkte wie Blutbeutel oder Plasma gekauft und dem Roten Kreuz damit Schäden in Millionenhöhe verursacht zu haben.

Im Schmiergeldprozess des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) hat das Landgericht München am Dienstag die beiden angeklagten leitenden BRK-Manager zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Das Gericht befand den früheren BRK-Landesgeschäftsführer Heinrich Hiedl und den BRK-Blutspendedienstleiter Adolf Vogt für schuldig, überteuerte Produkte wie Blutbeutel oder Plasma gekauft und dem Roten Kreuz damit Schäden in Millionenhöhe verursacht zu haben. Im Gegenzug ließen sich die Männer von Pharmaunternehmen exklusive Reisen finanzieren und nahmen Millionenbeträge als Schmiergelder an.

Hiedl wurde wegen Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt. Vogt erhielt fünf Jahre und zehn Monate Haft und wurde zusätzlich wegen Betrugs verurteilt. Die beiden Manager hatten fingierte Berater-Verträge abgeschlossen und für nie gedruckte Werbeprospekte und nicht hergestellte Pappbecher mit dem Logo des Blutspendedienstes kassiert.

Vogt habe nicht nur nur Bargeld angenommen, sondern auch seinen 60. Geburtstag auf Kosten einer Pharmafirma in Miami im US-Bundesstaat Florida gefeiert, urteilte das Gericht. Er selbst hatte sein Verhalten während der Verhandlung als "unbedenklich" bezeichnet. Eine BRK-Sprecherin sagte, die beiden Männer hätten sich extrem gönnerhaft und überheblich verhalten.

Das Gericht sprach zwar von einem "besonders dreisten Vorgehen", blieb mit dem Urteil aber deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die Haftstrafen von acht und neun Jahren gefordert hatte. Das Urteil fiel milder aus, weil Hiedl und Vogt wegen Bestechlichkeit als Angestellte, nicht jedoch als Amtsträger verurteilt wurden. Das Gericht bezifferte den finanziellen Schaden zudem mit 4,5 Millionen Mark wesentlich geringer als die Staatsanwaltschaft, die von 18 Millionen Mark Schaden gesprochen hatte.

BRK-Präsident Köhler sagte, der immaterielle Schaden könne weder mit Geld noch mit Entschuldigungen beglichen werden. Der gesamte Verband sei mit dem unwürdigen und ihn hohem Maße schädigenden Verhalten der beiden Verurteilten in Verbindung gebracht. Das BRK werde zivilrechtlich gegen die Männer vorgehen, um den finanziellen Schaden auszugleichen.Mehr zum Thema im Internet unter www.meinberlin.de/DRK

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