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Politik: Rüstungsexporte: Die Richtlinien

Das Bundeskabinett hat im Januar dieses Jahres die Rüstungsexport-Richtlinien von 1982 verschärft. Sie sollen zu einer restriktiveren Praxis von Waffenverkäufen in Nicht-Nato-Staaten führen.

Das Bundeskabinett hat im Januar dieses Jahres die Rüstungsexport-Richtlinien von 1982 verschärft. Sie sollen zu einer restriktiveren Praxis von Waffenverkäufen in Nicht-Nato-Staaten führen. Eine Ablehnung von Exporten in diese Staaten wird zum Regelfall. Ausnahmen müssen begründet werden. Damit werden die Asean-Staaten nicht mehr mit den Nato-Mitgliedern gleichgestellt.

Für den Export in Nato-Staaten gilt zwar weiterhin grundsätzlich keine Beschränkung. Doch wird auf Einzelfälle verwiesen, in denen aus politischen Gründen Auflagen nötig werden könnten.

Besonderes Gewicht erhält in den neuen Richtlinien die Menschenrechtssituation im Bestimmungsland. Die Ausfuhr von Waffen darf nicht genehmigt werden, wenn ein "hinreichender Verdacht" besteht, dass sie zu "interner Repression" oder anderen Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden könnten. Bislang waren die Menschenrechte nicht erwähnt worden.

Krisenregionen werden inzwischen genauer definiert als in den alten Richtlinien. Die Ausfuhr von Waffen ist demnach schon verboten, wenn in dem betreffenden Land eine Auseinandersetzung droht. Neu ist zudem, dass die Bundesregierung dem Bundestag jährlich einen Rüstungsbericht vorlegen muss. Darin müssen erteilte Exportgenehmigungen und die Einhaltung der neuen Grundsätze detailliert erklärt werden.

revi

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