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Runder Tisch: Entschädigung für ehemalige Heimkinder

Der Runde Tisch Heimerziehung will dem Bundestag die Einrichtung einer Stiftung zugunsten misshandelter Kinder in westdeutschen Heimen der Nachkriegszeit empfehlen. Die Bundesstiftung soll mit 120 Millionen Euro ausgestattet werden.

Berlin - 120 Millionen Euro, je zu einem Drittel finanziert von Bund, Ländern und Kirchen, sollen zur Entschädigung von ehemaligen Heimkindern zur Verfügung gestellt werden, die in den 50er und 60er Jahren in kirchlichen und staatlichen Erziehungsheimen Unrecht erlitten haben. Das schlägt der Abschlussbericht des „Runden Tisches Heimerziehung“ vor, der am Freitag seine knapp zweijährige Arbeit mit einem einstimmigen Beschluss beendet hat. Dem 80-seitigen Bericht ist eine Protokollnotiz der drei Heimkinder-Vertreter am Runden Tisch beigefügt, die eine Öffnungsklausel zur Aufstockung der Mittel vorsieht, wenn sie vor Befriedigung aller Anträge ausgeschöpft sein sollten.

Aus dem Gesamtbetrag von 120 Millionen Euro soll ein „Fonds zur Beseitigung von Folgeschäden“ für die Betroffenen gebildet werden. Außerdem soll aus diesen Mitteln ein Rentenfonds finanziert werden, der für die in vielen Fällen übliche erzwungene Kinderarbeit in den Heimen entschädigen soll. Die jeweilige Summe soll nach den Regeln der Sozialversicherung berechnet werden. Darüber hinaus weist der Bericht darauf hin, dass Opfer sexuellen Missbrauchs Hilfe und Entschädigung aus den Beschlüssen des „Runden Tisches Sexueller Missbrauch“ erwarten können, der 2011 seine Arbeit abschließt.

Die Einigung am Runden Tisch war nach schwierigen und in der letzten Sitzung gelegentlich aufwühlenden Diskussionen zustande gekommen. Die Vorsitzende Antje Vollmer, die den Bericht am Montag vorstellen wird, kommentierte das Ergebnis am Freitag zunächst nicht. Teilnehmer äußerten sich jedoch erleichtert und positiv zum erreichten Ergebnis, darunter auch Vertreter der ehemaligen Heimkinder. Der Bericht enthält eine klare Unrechtsbeschreibung. Die Vorschläge zur Entschädigung müssen nun von den politischen und kirchlichen Instanzen beschlossen und umgesetzt werden. Die beiden Kirchen haben dazu ihre Bereitschaft erklärt, schwierig wird die Umsetzung in einigen Bundesländern werden. Vor allem Bayern und Hessen zeigten während der laufenden Verhandlungen am Runden Tisch wenig Bereitschaft zu Entschädigungsleistungen.

Im Januar wird Vollmer den Bericht an Bundestagspräsident Norbert Lammert übergeben. Der Runde Tisch war vom Bundestag beauftragt worden, Vorschläge zu Aufarbeitung und Wiedergutmachung der Heimerziehung in der frühen Bundesrepublik zu erarbeiten. Der Bundestag hat in seinem Beschluss das „erlittene Unrecht“ bedauert.

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