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Runder Tisch: Katholische Kirche bietet 5000 Euro für Missbrauchsopfer

Die katholische Kirche will jedem minderjährigen Opfer sexuellen Missbrauchs bis zu 5000 Euro Entschädigung zahlen. Zusätzlich will die Kirche bei akutem Bedarf Kosten für eine Psychotherapie oder Paarberatung übernehmen.

Dieses Angebot legte die Bischofskonferenz bei den Beratungen des Runden Tischs der Bundesregierung am Mittwoch in Berlin vor. In besonders schweren Fällen sind demnach auch andere oder zusätzliche Leistungen möglich. Außerdem soll es einen Präventionsfonds geben, der mit 500.000 Euro ausgestattet wird.

Die katholische Kirche macht das Angebot im Alleingang, ohne Regelungen aus der Arbeit des Runden Tischs abzuwarten, die noch nicht absehbar seien. Die Kirche sehe sich in der Pflicht, eine möglichst schnelle Hilfe anzubieten. Betroffene könnten sich bereits vom 10. März an mit Anträgen melden.

Die Hilfen hätten das Ziel, "zur Heilung der Folgen sexuellen Missbrauchs" beizutragen, erklärte die Bischofskonferenz. Alle Leistungen seien freiwillig und erfolgten ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Die Entschädigung in Höhe einer Einmalzahlung in Höhe von bis zu 5000 Euro soll nach dem Angebot der Bischofskonferenz vom Täter persönlich übernommen werden. Wenn der Täter nicht mehr belangt werden kann oder nicht freiwillig zahlt, soll ersatzweise die betroffene kirchliche Stelle einspringen.

Die Bischöfe hätten keine Pauschallösung für alle Opfer gewollt, erläuterte der Trierer Bischof und Missbrauchsbeauftragte Stephan Ackermann. Jeder Fall werde auf Antrag einzeln geprüft. Die Auszahlungen sollten möglichst schnell erfolgen und noch in der ersten Jahreshälfte anlaufen. Die Prüfung der Anträge soll eine Zentrale Koordinierungsstelle übernehmen.

Das Angebot zur finanziellen Entschädigung bezieht sich auf Fälle, bei denen wegen Verjährung kein durchsetzbarer rechtlicher Anspruch mehr auf Schadensersatz und Schmerzensgeld besteht. Um anderen Opfern, bei denen die Fälle noch nicht verjährt sind, einen Rechtsweg zu ersparen, sollen außergerichtliche Einigungen angestrebt werden.

Anträge auf Entschädigung können Personen stellen, "die geltend machen, als minderjährige Opfer sexuellen Missbrauchs durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Bereich geworden zu sein". Die Richtigkeit der Angaben ist schriftlich an Eides Staat zu erklären, weitergehende Belege oder Beweise werden laut Ackermann nicht verlangt.

Angaben über die zu erwartende Anzahl an Anträgen kann die Bischofskonferenz noch nicht machen. Gerechnet wird mit "einigen Tausend". Auch genaue Opferzahlen gibt es bei der Bischofskonferenz noch nicht. Dies liegt auch daran, dass einheitliche Daten aus den einzelnen Bistümern noch nicht vorliegen. Hierfür soll erst ein Raster erarbeitet werden, das auch datenschutzrechtlichen Bestimmungen genügt. (dpa)

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