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Politik: Sachsen-Anhalt beschließt Sicherungsverwahrung

Besonders rückfallgefährdete oder gefährliche Täter sollen in Sachsen-Anhalt künftig auch nach dem Verbüßen einer Haftstrafe hinter Gittern bleiben. Der Magdeburger Landtag beschloss am Freitag mit den Stimmen von SPD und CDU ein entsprechendes Gesetz.

Besonders rückfallgefährdete oder gefährliche Täter sollen in Sachsen-Anhalt künftig auch nach dem Verbüßen einer Haftstrafe hinter Gittern bleiben. Der Magdeburger Landtag beschloss am Freitag mit den Stimmen von SPD und CDU ein entsprechendes Gesetz. Demnach soll für Sexualstraftäter oder Gewaltverbrecher, von denen auch nach Verbüßung ihrer Haft weiterhin eine erhebliche Gefahr ausgeht, nachträglich eine Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Die PDS-Fraktion, die die SPD-Minderheitsregierung Sachsen-Anhalts toleriert, stimmte gegen das auch unter Juristen umstrittene Gesetz.

löb

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