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Politik: Sachsen-Anhalt fordert vereinte Rasterfahndung

Nachdem Gerichte in drei Bundesländern die Rasterfahndung für zumindest teilweise rechtswidrig erklärt haben, hat Sachsen-Anhalt eine bundesweit einheitliche Regelung gefordert. "Rasterfahndung ist nur sinnvoll, wenn sie nach möglichst einheitlichen Kriterien und rechtlichen Rahmenbedingungen erfolgt", sagte Innenminister Manfred Püchel (SPD) am Dienstag in Magdeburg.

Nachdem Gerichte in drei Bundesländern die Rasterfahndung für zumindest teilweise rechtswidrig erklärt haben, hat Sachsen-Anhalt eine bundesweit einheitliche Regelung gefordert. "Rasterfahndung ist nur sinnvoll, wenn sie nach möglichst einheitlichen Kriterien und rechtlichen Rahmenbedingungen erfolgt", sagte Innenminister Manfred Püchel (SPD) am Dienstag in Magdeburg. Er regte an, auf der Ebene der Innenministerkonferenz eine Arbeitsgruppe von Polizeirechtsexperten zu bilden. Sie solle die rechtlichen Voraussetzungen länderübergreifend prüfen. Grundsätzlich wollen alle Bundesländer an der Rasterfahndung festhalten.

Als erstes Gericht höherer Instanz hatte am Montag das Oberlandesgericht Düsseldorf die nach den Terroranschlägen vom 11. September eingeführte Rasterfahndung nach so genannten "Schläfern" islamistischer Organisationen für teilweise rechtswidrig erklärt. Zuvor hatten bereits Landgerichte in Hessen und Berlin die Fahndungstechnik beanstandet.

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