Leipzig/Dresden (14.03.2005, 18:51 Uhr) - Wie am Montag bekannt wurde, wiesen die Leipziger Richter schon im Februar eine Beschwerde der NPD gegen ein Votum des Landtages ab. Dies hatte der Partei ein Mitwirken an der Parlamentarischen Kontrollkommission versagt. Die Kommission kontrolliert die Arbeit des Verfassungsschutzes, der auch die NPD beobachtet.
Die rechtsextreme NPD stellt im sächsischen Landtag sieben von 124 Abgeordneten. Deshalb habe sie keinen Anspruch, bei der Besetzung der Gremien berücksichtigt zu werden, entschieden die Leipziger Richter. Der Landtag habe das Recht auf eigene Wahlvorschläge korrekt anhand der Sitze berechnet. (tso) ()
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