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Politik: Sahara-Geiseln: Wir waren nicht leichtsinnig

Entführte wollen sich vorher über Risiken in Algerien informiert haben

Berlin (dpa/hmt). Mehrere der in der Sahara befreiten Geiseln haben den Vorwurf zurückgewiesen, sich mit der Reise in das Gebiet leichtsinnig selbst in Gefahr begeben zu haben. „Auf keinen Fall“, sagte der 46jährige Rainer Bracht am Mittwochabend in der ARD. Ihr Reisegebiet, der Süden Algeriens, habe „als sicheres Gebiet“ gegolten. Entführungen, wie er und seine 14 Mitgefangenen sie erlebt hatten, habe es dort früher nie gegeben. Auch das Auswärtige Amt (AA) habe lediglich vor Sahara-typischen Gefahren wie Verirren oder Verdursten gewarnt. Tatsächlich hatte das AA aber auf ein „erhöhtes Sicherheitsrisiko“ in den Grenzräumen der Sahara hingewiesen.

Auch der Österreicher Ingo Bleckmann verwahrte sich gegen den Vorwurf, die Touristen seien durch Leichtsinn für ihre Gefangennahme mitverantwortlich. Bleckmann gehört zu jenen 17 Entführten, die bereits Mitte Mai befreit worden waren. „Wir haben uns vorher bei den Botschaften erkundigt, wir haben Länderinformationen über Internet eingeholt, und wir sind extra über Tunesien in die Mitte Algeriens eingereist, weil dort noch nie etwas passiert ist“, sagte Bleckmann dem MDR.

Zuvor waren Forderungen laut geworden, die Ex-Geiseln sollten an den Kosten ihrer Befreiung beteiligt werden. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Markus Meckel sagte: „Wer sich selbstverantwortlich in Risiken begibt, sollte auch finanziell zur Verantwortung gezogen werden.“ Auch Politiker anderer Parteien hatten gewarnt, der Staat könne Reisenden nicht jedes Risiko abnehmen.

Nach dem Konsulargesetz ist die Bundesregierung verpflichtet, deutschen Bürgern im Ausland zu helfen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Reisenden durch Selbstverschulden und Leichtsinn oder trotz Beachtung aller Warnhinweise in Gefahr geraten. Das Auswärtige Amt hat allerdings einen Ermessensspielraum, wenn es auf der Grundlage des Gesetzes von Befreiten die Erstattung von Auslagen verlangt. Auch die deutschen Geiseln von Jolo, die in einem als sicher geltenden Staat entführt wurden, mussten später einen Teil der Kosten ersetzen.

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