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Politik: Schärferes Versammlungsrecht kommt im März

Koalition verschiebt schnelle Abstimmung, um Union einzubinden / Noch ist unklar, wer die schützenswerten Gedenkorte bestimmt

Berlin - In der Debatte um das Versammlungsrecht haben sich SPD und Grüne am Dienstag auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf geeinigt. Im Gegensatz zu dem am vorigen Freitag im Bundestag eingebrachten Entwurf soll nun doch das Strafrecht verschärft werden, um Aufmärsche rechtsradikaler Gruppen leichter verbieten zu können. Zudem soll das Holocaust-Mahnmal in Berlin als zu schützender Ort ausdrücklich erwähnt werden, das Brandenburger Tor dagegen nicht.

Nach dem Gesetzentwurf können Versammlungen künftig verboten werden, die an einer „Gedenkstätte von überregionaler Bedeutung“ stattfinden, welche an die Opfer der menschenunwürdigen Behandlung unter der NS-Gewalt- und Willkürherrschaft erinnert. Weitere Gedenkorte außer dem Holocaust-Mahnmal soll demnach der Bundestag festlegen. Darüber hinaus soll der Tatbestand der Volksverhetzung künftig um eine Bestimmung ergänzt werden, die das Billigen und Verherrlichen von Menschenrechtsverletzungen unter der NS-Herrschaft und die Verletzung der Opferwürde mit einer Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren ahndet.

Entgegen vorherigen Ankündigungen soll das Gesetz noch nicht in dieser Woche im Bundestag verabschiedet werden. Um eine Zustimmung der Union zu erreichen, habe man der Bitte der CDU/ CSU-Fraktion nach einer Expertenanhörung im Innenausschuss am 7. März zugestimmt, hieß es in Koalitionskreisen. Das Gesetz könne dann am 11. März im Bundestag verabschiedet werden.

Die Verschärfung des Strafrechts erleichtere künftig das Verbot rechter Kundgebungen „in ganz Deutschland“, sagte die innenpolitische Sprecherin der Grünen, Silke Stokar, dem Tagesspiegel. Stokar betonte, gegen die von der NPD für den 8. Mai angekündigte Demonstration habe man nun „eine neue Handhabe“. Die CDU-Politiker Thomas Strobl und Hartmut Koschyk forderten, die Länder über schützenswerte Gedenkorte entscheiden zu lassen. Die Verschärfung des Straftatbestands der Volksverhetzung nannten sie „zu unpräzise“. „Aufmärsche von Neonazis wie in Wunsiedel lassen sich so nicht verbieten“, sagte Strobl dem Tagesspiegel. Koschyk kündigte dennoch eine „konstruktive Mitarbeit“ seiner Fraktion am Gesetzgebungsprozess an und warb erneut für eine Ausweitung der Reichstags-Bannmeile bis zum Brandenburger Tor. Für die Grünen sei das jedoch „weiterhin keine Verhandlungsgrundlage“, sagte Stokar.

An der Ausgestaltung des Gesetzes war dem Vernehmen nach auch Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) beteiligt. Körting hatte noch in der vergangenen Woche vor einer übereilten Neuregelung des Versammlungsrechtes gewarnt.

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