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Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) geht mit gutem Beispiel voran.

© imago images/Christian Spicker

Exklusiv

Gegen Schäubles Anordnung: AfD klagt auf breiter Front gegen Maskenpflicht im Bundestag

19 Abgeordnete aus der AfD-Fraktion rufen das Bundesverfassungsgericht an. Ihre Mitarbeiter wenden sich in einem Eilverfahren an die Berliner Justiz.

Bundestagsabgeordnete der AfD und ihre Mitarbeiter klagen auf breiter Front gegen die Maskenpflicht im Parlament. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte dem Tagesspiegel am Montagabend, 19 Abgeordnete der Partei hätten in Karlsruhe unter Berufung auf ihre im Grundgesetz geschützten Rechte eine Klage eingereicht (Az.: 2 BvE 10/20). Sie richte sich gegen die von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) erlassene Allgemeinverfügung. Bis zu einer Entscheidung, für die der Zweite Senat des Gerichts zuständig ist, kann es allerdings noch dauern. Nach Angaben des Gerichtssprechers haben die Politiker keine einstweilige Anordnung beantragt.

Schneller könnte es vor den Berliner Gerichten gehen: Hier haben Fraktionsmitarbeiter der AfD nach Tagesspiegel-Informationen ebenfalls eine Klage eingereicht und führen zugleich ein Eilverfahren, um Schäubles Anordnung schneller zu Fall bringen zu können.

Am Pult darf die Maske abgenommen werden

Die von Schäuble angeordnete Maskenpflicht gilt seit dem 6. Oktober dieses Jahres. Seitdem muss in allen Gebäuden des Bundestags, auch im Plenarsaal, ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Abgeordnete können diesen aber abnehmen, wenn sie im Plenarsaal und in Sitzungsräumen Platz genommen haben oder am Rednerpult stehen. Die Vorschrift betrifft die Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung ebenso wie Fraktionsmitarbeiter und Abgeordnete.

Mehrere AfD-Abgeordnete hatten sich demonstrativ nicht an diese Vorschrift gehalten und kamen ohne Maske in den Plenarsaal. Der AfD argumentiert, Schäuble habe zwar im Bundestag das Hausrecht. Dieses erstrecke sich aber nicht auf die Frage, in welcher Bekleidung die Abgeordneten ihr Mandat ausübten. Auch greife seine Allgemeinverfügung in nicht zu rechtfertigender Weise in die Abgeordnetenrechte ein. Zudem gebe es keine wissenschaftliche Grundlage für das Maskentragen. Schäuble könne auch nicht darlegen, dass im Bundestag ein besonders hohes Infektionsrisiko bestehe, das eine Maskenpflicht rechtfertige. Polemisch war von der Maske auch als „Burka“ die Rede.

Die AfD-Abgeordneten hatten Schäuble eine „Abmahnung“ geschickt, die dieser jedoch zurückweisen ließ und mit dem Hinweis verband, es handele sich dabei nicht um einen statthaften Rechtsbehelf. Vielmehr hätten sich Betroffene an das Verwaltungsgericht zu wenden.

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