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Wohin mit dem ganzen Mailverkehr? Vererben!

© picture alliance/dpa

Schatztruhe PC: Auch der digitale Nachlass ist vererbbar

Früher war es ein Bündel parfümierter Briefe, heute sind es vielleicht tausende E-Mails. Denn auch die können vererbt werden. Eine nicht ganz ernsthafte Betrachtung.

Die größten aller Fragen lassen sich kaum beantworten. Wo komme ich her? Wo gehe ich hin? Und was wird, wenn ich mal tot bin? Wir schleppen diese Fragen mit uns herum, heften sie im Ordner „Sinn des Lebens“ ab, ohne dass sie Ruhe geben. Und nur ganz selten einmal kommt jemand und gibt uns zumindest eine Teilantwort.

Heute ist dieser Jemand die Rechtsanwaltskammer Koblenz. Diese Institution ist sich ihrer Bedeutung bewusst, greift oft ungefragt mit schneidender Schärfe in den öffentlichen Diskurs ein und freut sich, wenn sie zitiert wird. Voilà: „Auch E-Mails können grundsätzlich vererbt werden. Denn nach geltendem Recht gibt es in Deutschland keinen Unterschied zwischen digitalem und anderem Nachlass.“

Genau genommen ist es sogar so, dass alles, was auf den Geräten des teuren Toten zu finden ist, Videospiele, unbezahlte Rechnungen, Dialoge mit anrüchigen Telefon-Hotlines, antike Software, all das eben, komplett auf die Erben übergeht. Der aktuell älteren Generation, die sich allenfalls vorstellen kann, beim Sichten des Nachlasses durch ein Bündel parfümierter Briefe überrascht zu werden, ist diese Situation sicher unbegreiflich. Mails vererben?

Die Testamentseröffnungen der Zukunft können nur davon profitieren, wenn der Erblasser über die Rechtslage informiert ist. „Meinem nichtsnutzigen Neffen Maik“, wird der Notar dann vortragen, „vererbe ich meinen Mail- Schriftwechsel mit der nordischen Hypothekenbank, soll er sehen, wie er sich die wieder vom Hals schafft.“ Den ganzen Facebook-Schrott zurück bis 2008 kriegen die Kinder, die kennen sich aus mit solchen Sachen. Sie können sich dann lustig machen über den ungelenken Einsatz von Emojis und anderen Versatzstücken der sozialen Netze und das Allerpeinlichste rasch löschen, bevor es eines Tages in ihrem eigenen Nachlass endet.

Leider endet die Mitteilung aus Koblenz ohne richtige Lebenshilfe. Was kann der Erblasser tun, um all das zu verhindern? Die Nachfahren hinsichtlich des digitalen Nachlasses enterben mit der Folge, dass alles an den Staat fällt? Einschließlich der Ballerspiele und der vergeblichen Liebesschwüre? Der Staat wird sich bedanken. Am einfachsten ist es vermutlich, die Passwörter kalten Herzens mit ins Grab zu nehmen. Dann müssen die Erben ohne Anleitung weiter nach dem Sinn des Lebens suchen.

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