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Politik: Schicht ohne Ende?

Die Justiz drängt den Gesetzgeber, Bereitschaftsdienste in Kliniken als Arbeitszeit anzuerkennen. Doch Berlin zögert

Für die einen ist der derzeitige Zustand ein Alptraum. Für Krankenhausärzte, denen unbarmherzige Schichtpläne bis zu 30 Stunden Einsatz am Stück, Bereitschaftsdienst inklusive, verordnen. Und für Patienten, die nicht wissen, wie übermüdet und fachlich zurechnungsfähig der Operateur, dem sie im Notfall unters Messer geraten, nach solchem Dienstmarathon noch ist. Die Reaktionszeit sei dann vergleichbar mit einem Alkoholspiegel von 1,0 Promille, warnt der Berliner Ärztekammerpräsident Günter Jonitz.

Den anderen, Politikern vornehmlich, graust es vor Veränderung. Schließlich gibt es nur ein Entweder-Oder. Entweder dürfen die Bereitschaftszeiten von Klinikärzten als Ruhezeit gewertet werden, wie es im deutschen Arbeitszeitgesetz steht. Oder sie dürfen es nicht, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Oktober 2000 auf eine Klage spanischer Ärzte hin entschieden hat. Im zweiten Fall müssten, so hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) berechnet, in Deutschland 41 000 Stellen neu besetzt werden. Das würde pro Jahr 1,75 Milliarden Euro zusätzlich kosten – was sich, wie DKG-Hauptgeschäftsführer Jörg Robbers anmerkt, mit Sicherheit „nicht beitragssatzneutral“ bewerkstelligen lasse.

In Zeiten steigender Beiträge wäre das Argument genug, dass nichts passiert. Doch nun drängelt das Bundesarbeitsgericht. Die EuGH-Vorgabe gelte auch in Deutschland, urteilten die Erfurter Richter, der Umsetzung stehe nur das deutsche Gesetz im Wege. Will heißen: Auf Dauer ist dies kaum haltbar, der Gesetzgeber muss ran.

Und zwar „so schnell wie möglich“, fordern Krankenhausärzte und -verwalter. Schließlich gehöre das unbedingt mit rein in die Gesundheitsreform, die im Frühjahr auf den Tisch kommen soll. Der Arbeitsminister hingegen zögert. Man werde erst die schriftliche Begründung und noch ein weiteres EuGH-Urteil abwarten, sagt eine Sprecherin. Am Dienstag verhandelt das Gericht über den Fall eines Arztes aus Kiel, der – anders als die Kläger in Erfurt – an einem öffentlichen Krankenhaus arbeitet. Das Urteil liege wohl in drei Monaten vor, heißt es in Clements Ministerium, vorher gehe man sicher nicht ans Arbeitszeitgesetz. Bis die schriftliche Begründung vorliege, dauere es ein halbes Jahr, sagt DKG-Sprecherin Ute Bakus. Ihr Eindruck: „Die spielen wieder nur auf Zeit.“ Doch um eine Anpassung komme der Gesetzgeber nicht herum, „die rechtliche Unsicherheit muss einfach beseitigt werden“.

Auch die Gesundheitsministerin findet die Situation der Ärzte dringend verbesserungsbedürftig. Doch von einer neuen Krankenhausfinanzierung will Ulla Schmidt nichts wissen. Sie sieht die Kliniken in der Pflicht. Denen, die neue Arbeitszeitmodelle einführen wollten, stünden bereits 200 Millionen Euro zur Verfügung. Bislang, so eine Sprecherin, sei davon kein Cent abgerufen worden.

Geld ist auch nur eines der Probleme. Von den benötigten Zusatzkräften sind laut DKG 27 000 Ärzte. „Woher die kommen sollen, ist uns schleierhaft“, sagt Ute Bakus. Arbeitslos gemeldet seien derzeit nur rund 7000. In vielen Kliniken, so Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe, suche man jetzt schon händeringend nach Ärzten. Frank-Ulrich Montgomery, der Chef des Klinikärzteverbands Marburger Bund, indessen gibt sich optimistisch. Wenn Arbeitsbedingungen und Gehalt stimmten, fänden sich genug Mediziner. Allerdings: „Wer nur Peanuts auslegt, braucht sich nicht zu wundern, dass nur Affen kommen.“

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