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Politik: Schilys Gehaltsreform: Leistung soll zählen

Die Bundesregierung plant nach Presseberichten umfassende Gehaltsreformen für Beamte und Professoren. Staatsdiener sollen nach den Plänen des Bundesinnenministeriums künftig stärker nach Leistung bezahlt werden, meldete die "Bild"-Zeitung am Wochenende.

Die Bundesregierung plant nach Presseberichten umfassende Gehaltsreformen für Beamte und Professoren. Staatsdiener sollen nach den Plänen des Bundesinnenministeriums künftig stärker nach Leistung bezahlt werden, meldete die "Bild"-Zeitung am Wochenende. Gleichzeitig beabsichtigt das Bundesbildungsministerium offenbar eine Angleichung der Gehälter an Universitäten und Fachhochschulen. Dies sähen die Pläne zur Dienstrechtsreform an Hochschulen vor, berichteten der "Spiegel" und das "Handelsblatt".

Bundesinnenminister Otto Schily will laut "Bild"-Zeitung "Bezahlungsbandbreiten" einführen. Bewerber könnten dann höher oder niedriger eingestuft werden. Als Rechenbeispiel wurde das Anfangsgehalt eines Regierungsrates mit einem Grundgehalt von 5184 Mark angeführt. Bei dringendem Bedarf, eine derartige Stelle mit einem Computerfachmann zu besetzen, könne dieser gleich in die nächste Gehaltsstufe mit 5496 Mark Grundgehalt eingestellt werden.

Andererseits soll bei geringerer Qualifikation und weniger Bedarf an Regierungsräten die Neueinstellung eines Bewerbers in der Gehaltsstufe von 4606 Mark möglich werden, berichtete die Zeitung. Ferner sollen Top-Mitarbeiter künftig Besoldungsstufen überspringen können. Sie könnten auch Sonderzahlungen für Projektarbeit erhalten. "Leistung im öffentlichen Dienst muss sich genauso lohnen wie in der freien Wirtschaft", erklärte Schily in der "Bild". Nach Angaben seiner Sprecherin soll auch der Verheiratetenzuschlag wegfallen. Die ursprüngliche Idee dieser Zahlung war, die Stellung der nicht berufstätigen Ehefrau zu stärken. Heute sei Lebenswirklichkeit, dass beide Partner berufstätig seien, so dass dieser Verheiratetenzuschlag abgeschafft werden könne. Dafür soll der Familienzuschlag vom dritten Kind an erhöht werden.

Nach den Plänen von Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn soll es künftig an allen Hochschulen nur noch drei Gehaltsstufen geben. Neben einer Junior-Professur mit einem Grundgehalt von 6000 Mark sollten zwei Stufen mit Grundgehältern von 7000 und 8500 Mark eingeführt werden, schreibt das "Handelsblatt". Die beiden höheren Gehaltsstufen könnten an Fachhochschulen und Universitäten eingerichtet werden. Außerdem solle die bisher geltende Obergrenze bei der Besoldung von Professoren von rund 17 900 Mark künftig in Einzelfällen überschritten werden können.

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