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Twitter-König ist ohne Zweifel Donald Trump - und der einflussreichste Botschafter des Mediums.

© Patrick Pleul / dpa

Schleichwerbung per Kurznachricht: Zu viel Donner um Getwitter

Hinweise auf Internet-Plattformen sind im Nachrichtengeschäft verzichtbar. Der Absender ist glaubwürdig - oder auch nicht. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Opel-Chef Karl-Thomas Neumann begrüßt ein Zusammengehen mit Peugeot. Italiens Kulturminister Dario Franceschini trauert um den griechischen Künstler Jannis Kounellis. Großbritanniens Ex-Premier Tony Blair ruft zum friedlichen Widerstand gegen den Brexit auf. Pakistans Armeesprecher Generalmajor Asif Ghafoor meldet einen Anschlag. Vier Nachrichten aus der vergangenen Woche, in denen die Nachrichtenagenturen es für wesentlich hielten, die Art und Weise der Mitteilung zu verbreiten, den Kurznachrichtendienst Twitter. Warum müssen wir das wissen?

Meist ist es eine Null-Information. Twitter-Nachrichten sind kurz. Wer etwas bei Twitter nachlesen will, wird dort nicht viel mehr finden, als er schon weiß. Zum Beleg der Authentizität vielleicht, aber dafür steht hier allein der Absender. Bei Twitter muss nichts authentisch sein. Hier darf jeder alles sagen, solange er nicht Strafgesetze bricht oder die Rechte Dritter verletzt. Ähnlich ist es bei Facebook. Mag sein, dass die Bundesregierung dort täglich etwas meldet. Doch das machen viele Millionen andere Nutzer auch. Trotzdem betet es die „Tagesschau“ brav nach, wenn auf diesem Kanal eine Aussage in die Welt gelangt ist.

Pressearbeit ist überflüssig. Das erledigt die Presse

Die Konzerne wird das freuen. Es ist Gewohnheit geworden. Kostenlose Werbung. Facebook und Twitter müssen keine Pressearbeit machen. Die Presse arbeitet von allein. Der Pressekodex sieht unzulässige Schleichwerbung dort, wo der Hinweis auf ein Unternehmen über das Leserinteresse hinausgeht. Der Rundfunkstaatsvertrag sieht die Sache großzügiger, um über Werberichtlinien wieder eingeschränkt zu werden. Im Prinzip gilt auch hier: Der Firmen- oder Produkthinweis muss journalistische Gründe haben. Die sind hier zumindest zweifelhaft.

Anders liegt der Fall, wenn Rundfunk- oder Pressemedien eine Nachricht absetzen, mit der sie zitiert werden. Hier bürgt das Ursprungsmedium mit seinem Namen für Wahrheit, Glaubwürdigkeit und Relevanz. Es wird signalisiert, dass ein Geschehen oder eine Aussage journalistisch ausgewählt, geprüft und seine Darstellung nach journalistischen Maßstäben bearbeitet wurde. Das ist es wert, Empfängern vermittelt zu werden. Auch wenn keine Pflicht dazu besteht.

Wie sich zeigt, möchten sich kaum Medienunternehmen am Kampf von Facebook gegen „Fake News“, gegen Falschnachrichten beteiligen. Verständlich. Facebook braucht eine Müllabfuhr. Wer den Job macht, wird dabei dreckig.

Mögen sich die Netzwerke selbst darum kümmern, wie sie wieder sauber werden. Geholfen werden muss ihnen nicht, auch nicht mit Schleichwerbung im Nachrichtengeschäft. Künftig könnte hier genügen, den Kanal zu nennen, in dem alles zusammenfließt: Das Internet, wo alle alles teilen und mitteilen und alles per G*****-Suche leicht zu finden ist.

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