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Schleswig-Holstein: Fünf-Prozent-Klausel bei Kommunalwahl gekippt

Die Grünen und die Linken hatten geklagt, weil sie die Chancengleichheit zu Lasten kleiner Parteien verletzt sahen. Jetzt bekommen sie Recht: Andere Bundesländer haben bereits gute Erfahrung mit Wahlen ohne Hürden, meinen Verfassungsrichter.

Die schwarz-rote Landesregierung in Kiel befürchtet, dass die Arbeitsfähigkeit der kommunalen Vertretungen leiden würde, wenn alle politischen Gruppen und Wählervereinigungen in sie einziehen können. Das sieht das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anders: Bürgermeister und Landräte werden seit 1995 direkt gewählt. Dies garantiert eine funktionierende Verwaltung, unabhängig von den Mehrheitsverhältnissen in den Gemeindevertretungen. Zudem reicht bei Abstimmungen über Sachentscheidungen bereits eine relative Mehrheit aus. Das Gericht verwies auch darauf, dass nahezu alle Flächenländer im Bund die Fünf-Prozent-Klausel bereits abgeschafft haben und aus dortigen Rathäusern und Gemeindevertretungen keine "schwerwiegende Störungen der Funktionsfähigkeit" bekannt geworden sind.

Die Sperre gilt außer in Schleswig-Holstein nur noch im Saarland und in Thüringen sowie in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen. In Rheinland-Pfalz gilt seit 1989 eine "Wahlzahl" von 3,03 Prozent.

Das aktuelle Urteil ist allerdings nicht auf Landtags- oder gar die Bundestagswahl übertragbar. Nach Ansicht der Richter sind für solche Parlamente klare Mehrheiten zur Sicherung einer politisch aktionsfähigen Regierung unentbehrlich, weil diese Körperschaften Gesetze erlassen müssten. Gemeindevertretungen und Kreistage sind dagegen verwaltend tätig. (smz/dpa/AFP)

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