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Politik: Schmidt-Jortzig hält Urteil für strafrechtlich geboten

Die FDP-Fraktion des Bundestages hat sich gegen eine Begnadigung der zu Haftstrafen verurteilten ehemaligen SED-Politbüromitglieder um DDR-Staats- und Parteichef Egon Krenz ausgesprochen. Die aktuelle Diskussion nehme zuweilen wunderliche, ja bedenkliche Züge an, meinte der Innen- und Rechtsexperte der FDP- Fraktion, der frühere Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig, am Freitag in Berlin.

Die FDP-Fraktion des Bundestages hat sich gegen eine Begnadigung der zu Haftstrafen verurteilten ehemaligen SED-Politbüromitglieder um DDR-Staats- und Parteichef Egon Krenz ausgesprochen. Die aktuelle Diskussion nehme zuweilen wunderliche, ja bedenkliche Züge an, meinte der Innen- und Rechtsexperte der FDP- Fraktion, der frühere Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig, am Freitag in Berlin. Denn durch die einhellige Rechtsprechung der obersten Gerichte dürfte es an der Verfassungsmäßigkeit und der strafrechtlichen Gebotenheit der ergangenen Schuldsprüche keine Zweifel geben. Die Debatte gehe wohl auch nicht über eine rechtliche Frage. Vielmehr werde diskutiert, ob sich Krenz sowie die Ex-Politbüromitglieder Günter Schabowski und Günther Kleiber im Zuge der herannahenden Wiedervereinigung so "verdient" gemacht haben, dass ihr strafbares Handeln davon aufgewogen würde.

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