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Das ehemalige Schocken-Kaufhaus in Chemnitz. Heute beherbergt es das "Staatliche Museum für Archäologie".

© pa/dpa

Schocken-Gruppe: Bund muss Kaufhaus-Erben entschädigen

Die Bundesrepublik muss die Erben der von den Nazis enteigneten Kaufhauskette Schocken mit insgesamt 50 Millionen Euro entschädigen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin.

Die 4. Kammer sprach den in Israel und den USA lebenden Erben 30 Millionen Euro Entschädigung sowie 20 Millionen Euro an entgangenen Zinsen seit dem 1. Januar 2004 zu, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Der Zinsanspruch für NS-Verfolgte liegt laut Gesetz bei sechs Prozent im Jahr (Az.: VG 4 K 389.12).

Die Schocken-Unternehmensgruppe betrieb vor dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland zahlreiche Kaufhäuser, vor allem in Sachsen, in westdeutschen Städten sowie in Schlesien. Im Zuge der sogenannten Arisierung durch die Nationalsozialisten verloren die jüdischen Eigentümer 1938 ihr Unternehmen, das danach in "Merkur" umgenannt wurde.

Bereits in den 90er Jahren hatten die Schocken-Erben etwa 30 Millionen D-Mark (15,3 Mio. Euro) an Entschädigung im Zuge der Privatisierung des Schocken-Kaufhauses in Chemnitz erhalten. Im Streit um die Höhe der weiteren Entschädigung erkannte das Gericht nun den Betrag zu. Eine Revision wurde ausgeschlossen. Gegen die Nicht-Zulassung kann der Bund aber noch Beschwerde einlegen.
Das 1930 eröffnete Kaufhaus in Chemnitz hatte der Architekt Erich Mendelsohn entworfen. Dort ist seit Mai 2014 das Staatliche Museum für Archäologie Chemnitz untergebracht. (dpa)

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