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Mai 2018 in Frankfurt am Main: Ein Aktivist von Attac inszeniert sich bei einer Aktion gegen die Deutsche Bank

© Andreas Arnold/dpa

Scholz schiebt Reform auf die lange Bank: Streit um Novelle des Gemeinnützigkeitsrechts

Vereine und Stiftungen, die sich auch politisch engagieren, fürchten die Aberkennung der Gemeinnützigkeit. Aber das Bundesfinanzministerium lässt sie hängen.

Von Matthias Meisner

Das vom SPD-Politiker Olaf Scholz geführte Bundesfinanzministerium schiebt die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts offenbar weiter auf die lange Bank.

Auf eine schriftliche Frage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Manuela Rottmann teilte das Ministerium mit: "Die Bundesregierung wird - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetzgebungsvorhaben zur Reform des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts auf den Weg bringen." Inhalt und Zeitplan für das Reformvorhaben stünden allerdings nicht fest. Die Antwort des Ministeriums liegt dem Tagesspiegel vor.

Nach Angaben der Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung", in dem sich mehr als 150 Vereine und Stiftungen zusammengeschlossen haben, hatte das Finanzministerium ursprünglich einen Gesetzentwurf bis Ende 2019 angekündigt.

Nach Informationen des Tagesspiegels ist das Projekt auch in der Vorhabenplanung der Bundesregierung für das zweite Halbjahr 2020 nicht enthalten - anders als andere Initiativen aus dem Finanzressort wie die Reform der Kfz-Steuer und die Abschaffung der Abgeltungssteuer auf Zinserträge.

Die Grünen-Politikerin Rottmann sagte dem Tagesspiegel: "Als Kandidat für den SPD-Vorsitz hatte Olaf Scholz noch versprochen, sich des Themas anzunehmen. Jetzt lässt er es fallen." Tausende von Organisationen der Zivilgesellschaft, Vereinsvorstände und ehrenamtlich Engagierte und die Finanzämter würden aber auf mehr Rechtssicherheit warten.

"Das Problem erledigt sich nicht durch Nichtstun", sagte Rottmann. "Es droht erheblicher Schaden für das zivilgesellschaftliche Engagement in Deutschland."

Vereine wie Attac hatten Anerkennung verloren

Nach dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac hatte im vergangenen Jahr auch die Bürgerbewegung Campact den Status einer gemeinnützigen Organisation verloren. Heftige Debatten gab es auch, weil der "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes" der Status als gemeinnützige Organisation entzogen wurde. Teilweise gelten oder galten aber auch extrem rechte Vereine als gemeinnützig.

Im November hatte "Der Spiegel" berichtet, dass Scholz umstrittene Überlegungen seiner Beamten zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts verworfen habe. Er reagierte auf heftige Kritik aus Verbänden.

Für besonderen Unmut hatte demnach eine geplante Änderung der Abgabenordnung gesorgt, nach der ein Verein seine Gemeinnützigkeit und damit Steuervergünstigungen verloren hätte, wenn er "sich nicht parteipolitisch neutral verhält".

Das ging Scholz offensichtlich zu weit, wie es im "Spiegel" weiter hieß. Er habe seine Beamten bei einer Besprechung im November angewiesen, neue Formulierungen zu finden, die den Vereinen auch künftig politisches Engagement inklusive Stellungnahmen zur Tagespolitik erlauben.

Anhörung am Mittwoch

"Keine der bislang diskutierten Varianten hat den Minister überzeugt", berichtete das Finanzministerium. Sie erfüllten nicht die Zielsetzung von Scholz, "Vereine zu schützen und ihnen politisches Engagement weiter zu ermöglichen".

An diesem Mittwoch soll im Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement" des Bundestags eine Anhörung zur Gemeinnützigkeit stattfinden. Nach Angaben der Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" ist zudem geplant, dass das Hessische Finanzgericht in Kassel am 26. Februar erneut über die Gemeinnützigkeit von Attac verhandeln wird - exakt ein Jahr nach dem Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs.

Stefan Diefenbach-Trommer von der Allianz sagte: "Wenn Parlament und Regierung nicht handeln, wird es in diesem Jahr voraussichtlich eine hohe Zahl von Aberkennungen der Gemeinnützigkeit geben, da viele Vereine und Stiftungen jetzt erstmals nach dem Urteil ihre Gemeinnützigkeit prüfen lassen müssen."

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