zum Hauptinhalt

Politik: "Schreiben an Ex-Generalsekretär der CDU war unvollständig"

Der Streit über die Sozialversicherungspflicht des früheren CDU-Generalsekretärs Peter Hintze wird immer verwirrender. Das Bundesfamilienministerium wies am Mittwoch in Berlin darauf hin, dass das Ressort unter CDU-Führung Hintze eine "ergänzungsbedürftige" Auskunft erteilt habe.

Der Streit über die Sozialversicherungspflicht des früheren CDU-Generalsekretärs Peter Hintze wird immer verwirrender. Das Bundesfamilienministerium wies am Mittwoch in Berlin darauf hin, dass das Ressort unter CDU-Führung Hintze eine "ergänzungsbedürftige" Auskunft erteilt habe. Keinesfalls sei daraus die Versicherungsfreiheit hervorgegangen. Hintze wurde als ehemaliger Zivildienstbeauftragter in diesem Ministerium Beamter auf Lebenszeit. Deshalb hatten weder er noch die CDU während seiner sechsjährigen Zeit als Generalsekretär Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abgeführt. Die Partei, die Hintze vorsorglich den Arbeitnehmerbeitrag von seiner Abfindung abgezogen und auf ein Treuhand-Anderkonto überwiesen hatte, kündigte inzwischen an, nachzahlen zu wollen. Familienstaatssekretär Peter Haupt erklärte, Hintze habe zwar 1993 ein Schreiben des damaligen Bundesfamilienministeriums erhalten, nicht aber einen Gewährleistungsbescheid, dass er nicht sozialversicherungspflichtig sei. Man hätte ausdrücklich darauf hinweisen sollen, dass sich aus der Darstellung der Rechtslage keine Versicherungsfreiheit für Hintze für das Arbeitsverhältnis als Generalsekretär der CDU ergebe. "Aus welchen Gründen dies unterblieben ist, wird derzeit geprüft."

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false