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Politik: Schröder gegen bezahlte Organspende

Berlin - Gerhard Schröder bedauert die eher geringe Bereitschaft der Deutschen zur Organspende – nur acht Prozent haben nach Angaben des Nationalen Ethikrats einen solchen Ausweis. Der Kanzler wünscht sich nun eine „breite Debatte“ über das Thema.

Berlin - Gerhard Schröder bedauert die eher geringe Bereitschaft der Deutschen zur Organspende – nur acht Prozent haben nach Angaben des Nationalen Ethikrats einen solchen Ausweis. Der Kanzler wünscht sich nun eine „breite Debatte“ über das Thema. Und setzt besonders auf den Ethikrat, der gerade seine Stellungnahme zum Klonen veröffentlicht hat. Das Expertengremium begann am Donnerstag offziell mit seiner Diskussion über Organtransplantation – in Anwesenheit des Kanzlers. Gleich zweimal lobte dieser den Rat für dessen „wichtige Impulse“ und versprach für weiteres Wirken entsprechende Rahmenbedingungen.

Der Bedarf in Deutschland an Nieren, Lungen, Herzen ist weit höher als die Zahl vorhandener Spenderorgane. Und er wird noch steigen, weil die Menschen älter werden und die Medizintechnik immer besser. Trotzdem ist Schröder „gegen finanzielle Anreize“. Er empfinde „einfach Unwillen“ dagegen, dass Organe verkauft werden könnten. Schröder plädierte für mehr Aufklärung auch an Krankenhäusern. Mehrere Ratsmitglieder kritisierten in diesem Zusammenhang, dass aufgrund von Überlastung die Ärzte bei Verstorbenen manchmal gar nicht die Möglichkeit der Organspende überprüfen würden – selbst wenn ein Spenderausweis vorliege.

Der Soziologe Wolfgang van den Daele sah eine Kommerzialisierung der Organspende zwar kritisch, wollte aber wenigstens abwägen, ob ein „System von monetären Anreizen Leben retten“ könnte und ob nicht eine „Pflicht zur Organspende“ besteht. Der frühere SPD-Chef Hans-Jochen Vogel plädierte für eine Versicherungslösung für so genannte „Lebendspender“, damit für diese die mit der entsprechenden Operation verbundenen Risiken abgedeckt würden. Er erinnerte an das Modell der „Widerspruchsregelung“, wie sie etwa in Italien und Spanien gilt. Spricht sich hier ein Mensch nicht klar gegen eine Organspende aus, können nach seinem Tod Organe zur Transplantation entnommen werden. Eine Regelung, die nach Ansicht mehrerer Ratsmitglieder auch in Deutschland zu mehr Spendern führen würde.

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