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Schulen: Klage gegen Bayerns Kopftuch-Verbot gescheitert

In Bayern dürfen muslimische Lehrerinnen auch künftig kein Kopftuch in der Schule tragen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies damit die Klage der Islamischen Religionsgemeinschaft ab.

München - Die Popularklage richtete sich gegen das bayerische Gesetz von 2005. Die Glaubens- und Religionsfreiheit werde nicht verletzt, sagte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Karl Huber. Das Gesetz verstoße auch nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Die in Berlin ansässige Islamische Religionsgemeinschaft hatte beantragt, das Gesetz als verfassungswidrig aufzuheben. Sie sieht die Religionsfreiheit der Muslime massiv beeinträchtigt. Auch sei der Gleichheitsgrundsatz verletzt, weil das Kopftuch verboten sei, die Ordenstracht von Nonnen an Bayerns Schulen aber zulässig bleibe. Der Bayerische Landtag und die Staatsregierung argumentierten hingegen, eine Kopftuch tragende Lehrerin könne die verfassungsmäßigen Bildungs- und Erziehungsziele nicht glaubhaft vermitteln und verkörpern, insbesondere die Gleichberechtigung von Frau und Mann.

Huber sagte in seiner Urteilsbegründung, dem Gesetzgeber sei es grundsätzlich erlaubt, Lehrern das Tragen äußerer Symbole und Kleidungsstücke zu verbieten, die eine religiöse und weltanschauliche Überzeugung ausdrücken. Das Gesetz greife damit zwar in die Religionsfreiheit der Lehrkräfte ein. Der Gesetzgeber könne aber einer glaubhaften Vermittlung der verfassungsrechtlichen Grundwerte im Interesse von Schülern und Eltern das größere Gewicht beimessen.

Kläger wollen notfalls bis nach Karlsruhe gehen

Es gehe nicht um eine "laizistische Trennung von Staat und Kirche". Die Schüler seien laut Bayerischer Verfassung nach den Grundsätzen der christlichen Bekenntnisse zu erziehen. Das Gericht entschied aber nicht darüber, welche Kleidungsstücke konkret von dem Gesetz erfasst werden. Das Kopftuch ist nicht ausdrücklich genannt. Kläger-Anwalt Jürgen Weyer sagte, das Thema sei nicht vom Tisch. Die letzte Entscheidung treffe das Bundesverfassungsgericht. Dessen häufige Forderung nach strikter Gleichbehandlung "ist nicht Genüge getan, wenn ein Kopftuch verboten wird, während andere religiöse Symbole zugelassen werden." Die Religionsgemeinschaft werde nun Lehrerinnen beim Gang vor die Verwaltungsgerichte unterstützen.

Der Vertreter des Landtags, der Abgeordnete Bernd Weiß (CSU), begrüßte die Entscheidung. Er sei "sehr positiv überrascht", dass das Gericht den christlich-abendländischen Wertemaßstab so deutlich als Bestandteil der bayerischen Verfassung gewertet habe. Das Kopftuch in eine Reihe mit der Tracht der Nonnen zu stellen, wie es die Kläger getan hatten, sei ein "Vergleich von Äpfel und Birnen". (tso/dpa)

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