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Schulgeld: Steuervorteil für Privatschüler wird abgeschafft

Keine Extrawurst mehr für Privatschüler. Eltern, die ihre Kinder auf eine Privatschule schicken, können das Schulgeld ab 2011 nicht mehr als Sonderausgabe von der Einkommensteuer absetzen.

Die steuerliche Absetzbarkeit von Schulgeld steht auf der Kippe. Die Förderung, die Eltern mit Kindern auf Privatschulen zu Gute kam, soll allmählich abgeschmolzen und nach 2010 ganz abgeschafft werden. Das sieht der Entwurf für das Jahressteuergesetz 2009 vor, wie am Dienstag in Berlin bekannt wurde.

Bisher können Eltern den Fiskus und damit den Steuerzahler allgemein an der Ausbildung ihrer Kinder mit bis zu 30 Prozent beteiligen. Dies gilt für anerkannte, allgemein zugängliche Privatschulen. Diese Steuervergünstigung wird abgeschafft, weil die Regelung nicht EU-weit ausgedehnt werden soll. Mit der geplanten Neuregelung kommt die Bundesregierung einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) nach. Danach sollen nicht nur inländische Privatschulen gefördert werden, sondern in gleicher Weise auch solche in einem anderen EU-Staat.

Finanzstaatssekretär Axel Nawrath sagte zu dem EuGH-Urteil: "Wir halten das für politisch grenzwertig." Es werde keine Abstriche am bestehenden deutschen Schulsystem geben. Das EuGH-Urteil werde zwar umgesetzt. Mit der geplanten Neuregelung werde aber zugleich die prozentuale Abzugsfähigkeit eingeschränkt. Wer etwas anderes wolle, als das staatliche Schulangebot, werde es auch privat finanzieren müssen, sagte Nawrath. Die Förderung werde daher abgeschmolzen.

Stufenweise Senkung

So soll mit Wirkung vom 1. Januar 2008 der Abzug nicht nur wie bisher prozentual begrenzt, sondern zusätzlich auf einen Höchstbetrag von 3000 Euro beschränkt werden. Dieser soll jährlich um 1000 Euro abgeschmolzen werden, so dass die Regelung 2010 letztmalig angewandt wird.

"Die steuerliche Berücksichtigung von Schulgeldaufwendungen als Sonderausgabe ist weder verfassungsrechtlich noch europarechtlich geboten", heißt es in dem Entwurf für das Jahressteuergesetz. "Der Sonderausgabenabzug stellt eine entbehrliche Steuerabzugsmöglichkeit dar, deren Streichung sachgerecht ist." Eine Abschmelzung des Sonderausgabenabzugs über einen Zeitraum von drei Jahren diene der Vermeidung von Härten. (sgo/dpa)

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