zum Hauptinhalt
Olaf Scholz

© dpa

Schulpolitik: Doch kein Rechtsanspruch auf Hauptschulabschluss

Arbeitsminister Olaf Scholz streicht die angekündigte Neuregelung für arbeitslose Jugendliche wieder aus dem Gesetzentwurf.

Von Antje Sirleschtov

Die Einführung eines Rechtsanspruchs für arbeitslose Jugendliche, einen Hauptschulabschluss nachzuholen, ist vorerst gescheitert. Nach Informationen des Tagesspiegels hat SPD-Arbeitsminister Olaf Scholz die entsprechende Passage zum Hauptschul-Rechtsanspruch kurzfristig aus den Gesetzentwürfen zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente gestrichen. Damit ist die Umsetzung ab Januar 2009 faktisch ausgeschlossen.

Der Grund für den Verzicht: Scholz hat sich mit seinem Vorschlag bei den Kabinettsmitgliedern der Union nicht durchsetzen können. Deren Widerstand war so groß, dass Scholz befürchten musste, für das gesamte Reformgesetz zum Arbeitsmarkt keine Zustimmung im Kabinett zu erhalten, wenn er auf den Hauptschul- Rechtsanspruch beharrt. Der so geänderte Gesetzentwurf, in dem die entsprechende Passage laut Arbeitsministerium zumindest noch als "strittig" gekennzeichnet ist, wird aller Voraussicht nach noch im Juli im Kabinett verabschiedet und nach der Sommerpause im Bundestag beraten. Bis dahin will Scholz nach Angaben eines Sprechers weiterhin für sein Vorhaben kämpfen. Auch wenn es aussichtslos erscheint.

Vor einer Woche warb Scholz noch mit seinem Vorhaben

Der Arbeitsminister hatte zuletzt am vergangenen Wochenende in einem Interview mit dem Tagesspiegel in Aussicht gestellt, dass bis zu 250 000 arbeitslose Jugendliche ohne Schulabschluss im Rahmen von berufsvorbereitenden Maßnahmen den Hauptschulabschluss nachholen könnten. Das Recht auf den Schulabschluss sei "eine Botschaft an alle, die sich anstrengen wollen". Aus der CDU war Scholz' Vorschlag mit der Begründung zurückgewiesen worden, dass für Schulabschlüsse die Bundesländer und nicht die Bundesagentur für Arbeit zuständig sei. Mit Blick auf den "Bildungsgipfel", zu dem Kanzlerin Angela Merkel (CDU) für Oktober eingeladen hat, hatte Scholz argumentiert, Bund und Länder dürften nicht im Kompetenzgerangel stecken bleiben.

Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente will die Bundesregierung Arbeitsförderung und Vermittlung von Arbeitslosen effizienter machen. Vorgesehen ist etwa, sogenannte Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) auf ALG-I-Empfänger zu konzentrieren und diese Förderung für Langzeitarbeitslose (Hartz IV) nicht mehr anzubieten. Beim Gewerkschaftsbund DGB stieß dieses Ziel auf heftigen Widerstand. In einer Stellungnahme zum Referentenentwurf heißt es, ABM hätten eine weit größere Eingliederungsquote als etwa Ein-Euro- Jobs. Den bereits praktizierten Ausbau dieser Ein-Euro-Jobs kritisierte der DGB als "Einladung zum Lohndumping".

Kritisch sieht der DGB auch die Scholz-Pläne, die Arbeitslosenstatistik ab 2009 zu bereinigen. Vorgesehen ist nach dem Referentenentwurf, sogenannte Nichtleistungsempfänger nach drei Monaten aus der Statistik und der Arbeitsvermittlung zu streichen, wenn sie sich von sich aus in dieser Zeit nicht beim Arbeitsamt gemeldet haben. Betroffen davon ist knapp die Hälfte der rund 1,1 Millionen Arbeitslosen, die aus verschiedenen Gründen zwar arbeitslos gemeldet sind, aber keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung, die ALG-I-Leistungen, haben.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false