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Schwarzgeldaffäre: Kanther kann mit niedrigerer Strafe rechnen

Die Neuauflage des Prozesses gegen Manfred Kanther und Horst Weyrauch ist auf den 25. September terminiert worden. Von der Verhandlung können die Angeklagten eine Strafmilderung erwarten.

Die hessische CDU-Schwarzgeldaffäre wird nach der Sommerpause am Landgericht Wiesbaden ein juristisches Nachspiel haben. Die erste Strafkammer hat jetzt die Neuauflage des Prozesses gegen den früheren Bundesinnenminister und CDU-Landesvorsitzenden, Manfred Kanther, und dessen ehemaligen Finanzberater, Horst Weyrauch, auf den 25. September terminiert. Die Wirtschaftskammer des Landgerichts hatte Kanther 2005 zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung und Weyrauch wegen Beihilfe zu einer Geldstrafe von 61.200 Euro verurteilt. Sie hatten 1983 rund zehn Millionen Euro aus dem Vermögen der Hessen-CDU ins Ausland geschafft und über Jahre hinweg geheime Rückflüsse des Geldes organisiert, die später als angebliche "jüdische Vermächtnisse" ausgewiesen worden waren.

Der Bundesgerichtshof hatte im Revisionsverfahren das Urteil teilweise aufgehoben. Die Einrichtung einer schwarzen Kasse im Ausland sei zwar als strafbare Untreue zu werten, so die Bundesrichter. Anders als die Wiesbadener Strafkammer machten sie aber die Angeklagten nicht auch noch für die 21-Millionen-Euro-Strafe des Bundestagspräsidenten verantwortlich, die dieser nach der Enthüllung über die schwarzen Kassen gegen die CDU verhängt hatte. Von der Neuverhandlung können die Angeklagten eine Strafmilderung erwarten. (csl)

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