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Schweiz: Abstimmung über verschärftes Asyl-Gesetz

Die Schweizer stimmen am Sonntag über das neue Asyl-Gesetz ab. Es ist heftig umstritten, denn es erlaubt, "renitente" Asylbewerber in besondere Lager einzuweisen.

Noch haben die Schweizer Behörden nicht Ernst gemacht: Laut dem neuen eidgenössischen Asylgesetz aber können sie „renitente“ Asylbewerber in „besondere Zentren“ einweisen. „Asylsuchende, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden“ oder den Asylprozess „erheblich stören“, müssen mit einem Zwangsaufenthalt in den abgeschirmten Zentren rechnen.

Die „besonderen Zentren“ bilden die Eckpfeiler eines der schärfsten Asylgesetze in Europa – und sie lösen seit Monaten Entrüstung bei vielen Eidgenossen links der Mitte aus. Die Gegner des neuen Asylgesetzes warnen mit Blick auf die „besonderen Zentren“ vor einer „Schweiz der Lager“. Andreas Lustenberger von den Jungen Grünen sagt: „Es ist schlicht unmenschlich, Asylsuchende in besondere Zentren zu schicken, wo sie in haftähnlichen Bedingungen leben.“

Am Sonntag nun können die Stimmbürger ihr Urteil über die Änderungen des Asylgesetzes fällen. Menschenrechtsgruppen, Gewerkschaften, Kirchenvertreter und linke Parteien erzwangen mit einer Unterschriftensammlung das Referendum. Falls eine Mehrheit mit Nein stimmt, treten die restriktiven Regeln im kommenden September wieder außer Kraft. Für die Regierung, in der rechtsliberale und konservative Kräfte dominieren, wäre das eine peinliche Niederlage.

In der Schweiz war die Zahl der Asylgesuche 2012 auf den höchsten Stand seit dem Kosovokrieg 1999 gestiegen: Knapp 29 000 Bewerbungen gingen ein. Die Verfahren ziehen sich oft über Jahre hin. Die Regierung reagierte mit dem neuen Gesetz: Eine schnellere Abfertigung und das Schließen von Schlupflöchern sollen den Zustrom eindämmen. „Angesichts der hohen Zahl von Asylgesuchen braucht es dringliche Maßnahmen“, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Die rechtskonservative Schweizerische Volkspartei pflichtet bei: Man müsse rechtschaffene Schweizer vor „Querulanten“ und „Pöblern“ schützen. Widerspenstige Gäste müssten sich eben auf eine „strenge Hausordnung“ und einen beschränkten Ausgang in den „besonderen Zentren“ gefasst machen.

Jan Dirk Herbermann

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