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Politik: Schwere Schlappe für Flughafenplaner

Oberverwaltungsgericht Frankfurt/Oder erklärt Landesentwicklungsplan zu Schönefeld für nichtig

Der geplante Großflughafen Schönefeld (BBI) hat einen neuen Rückschlag erlitten – mitten in sensiblen Finanzierungsverhandlungen mit den Banken: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Frankfurt (Oder) erklärte am Donnerstag den so genannten Landesplan zur Entwicklung des Flughafenstandorts Schönefeld (LEP FS) für „unwirksam“. Es wurde keine Revision zugelassen.

Das OVG gab in vollem Umfang einer Klage der vier AnrainerKommunen Mahlow/Blankenfelde, Eichwalde, Großbeeren und Schulzendorf statt. Diese hatten sich in „ihrer Planungshoheit unzumutbar eingeschränkt“ gesehen, weil ihnen mit dem Plan die Ausweisung neuer Wohngebiete in bestimmten Zonen um den Airport wegen des künftigen Flugbetriebes untersagt werden sollte. „Die Mängel im Landesentwicklungsplan sind offensichtlich“, sagte der Vorsitzende Richter Henning Krüger in der Urteilsbegründung. Er merkte an, dass das Gericht damit „nicht zum ersten Mal“ ein Planwerk für das Flughafenprojekt in Schönefeld verwerfen musste – wegen handwerklicher Mängel. „Das heißt nicht, dass Schönefeld als Standort ausgeschlossen ist.“

Das Brandenburger Infrastrukturministerium reagierte betont gelassen: Man sehe durch das Urteil keine Gefahr für den Planfeststellungsbeschluss zum Milliardenprojekt selbst, sagte Sprecher Lothar Wiegand.

Die Flughafengegner sehen die Chancen „deutlich gestiegen“, das Projekt vor dem Bundesgerichtshof in Leipzig zu kippen, wie Anwalt Franz Siebeck erklärte. „Der Planfeststellungsbeschluss beruht ja auf den gleichen Grundlagen und Annahmen.“ Und nach Auffassung des Frankfurter OVG ist der Landesplan für die Standortentwicklung nur „unter Verstößen gegen Anforderungen höheren Rechtes“ zustande gekommen. So sei die Abwägung mit anderen Interessen und von Berlin weiter entfernten Standorten „nicht ausreichend“ erfolgt. Der Argumentation der Landesregierungen, dass die Weiterentwicklung eines bestehenden Airports automatisch verträglicher als ein neuer sei, folgte das Gericht nicht. Der Schutz der Freiräume im engeren Verflechtungsraum sei mit den Schönefeld-Planungen „nicht ausreichend“ berücksichtigt. Noch schwerer wiege, dass der Lärmschutz vernachlässigt worden seien. Es sei „nicht einmal annähernd“ ermittelt worden“, wie viele Anwohner im Umfeld von Schönefeld im Vergleich zu möglichen anderen Standorten von Fluglärm betroffen sein werden, sagte Richter Krüger.

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