zum Hauptinhalt

Politik: Scientology wird wohl nicht verboten

Organisation soll aber weiter beobachtet werden

Berlin - Die Beurteilung durch den Verfassungsschutz besticht durch schlichte Klarheit: Die Scientology-Organisation in Deutschland ist ein Verein, der mit der Verfassung wenig gemein hat; ihre Ziele sind „mit wesentlichen Merkmalen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unvereinbar“. Dennoch wird der Staat von einem Verbotsantrag gegen Scientology voraussichtlich absehen.

Wenn sich die Innenminister von Bund und Ländern in der kommenden Woche zu ihrer Herbsttagung (IMK) treffen, werden sie einen Prüfbericht über Möglichkeiten eines Verbots von Scientology zur Kenntnis nehmen. In diesem rät der Verfassungsschutz eindringlich von einem Verbotsverfahren ab. Stattdessen, so die derzeitige IMK-Planung, wollen die Innenminister die weitere Erforderlichkeit einer Beobachtung der Scientology durch den Verfassungsschutz beschließen.

Die Behörden haben viele gute Argumente dafür zusammengetragen, warum Scientology bei allen Bekenntnissen zu Demokratie und Menschenrechten letztlich eine antipluralistische, autokratische Gesellschaftsform anstrebt. Denn die in Grundlagentexten postulierten „gleichen Rechte“ gelten bei genauer Betrachtung doch nur für Scientology-Mitglieder. Trotzdem, so der Bericht, fehle die Grundlage für ein Verbot: Der Verein werde formal nicht aus dem Ausland gelenkt, Zweck oder Tätigkeit der Organisation liefen den deutschen Strafgesetzen nicht nachweisbar zuwider. Und eine aggressiv-kämpferische Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung wird zwar theoretisch ausgemacht, praktisch aber nicht nachgewiesen.

Als Fazit plädieren die Behörden deshalb dafür, die Organisation im Auge zu behalten, ihr aber nicht mit einem fraglichen Verbotsverfahren eine Plattform zu bieten. Dem wird die IMK wohl folgen. Bayern, in Übereinstimmung mit Hamburg, beurteilt die Lage zwar anders. Aus bayerischer Sicht besteht sehr wohl „der konkrete, auf bestimmte Tatsachen gestützte Verdacht, dass die Organisation sich aktiv und aggressiv-kämpferisch gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet“. Das ergebe sich sowohl aus deren Lehre als auch aus der Existenz eines Geheimdienstes. Da die IMK nur einstimmig beschließt, ist ein Verbotsantrag dennoch unwahrscheinlich. Barbara Junge

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false