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Politik: Seit Jahresanfang schärfere Grenzwerte für Feinstaub

Im städtischen Alltag lauern tödliche Gefahren durch Dieselruß, Baustaub, Reifenabrieb sowie Abgase aus Industrie und Heizungen - kurzum Feinstaub. In Deutschland gilt seit Jahresbeginn die so genannte Feinstaub-Richtlinie der Europäischen Union mit schärferen Grenzwerten.

Berlin (28.03.2005, 17:21 Uhr) - Pro Tag dürfen höchstens 50 Mikrogramm Feinstaubpartikel pro Kubikmeter Luft erreicht werden. Dieser Wert darf an nicht mehr als 35 Tagen pro Jahr überschritten werden.

Die EU-Richtlinie, die auch Grenzwerte für Schwefel- und Stickstoffoxide sowie Blei in der Luft vorsieht, stammt vom 22. April 1999. Wie aus einer Information des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hervorgeht, wurden die europäischen Vorgaben durch eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 11. September 2002 in deutsches Recht integriert. Zugleich wurde eine Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft erlassen.

Zuständig für die Umsetzung der Vorgaben sind laut Wissenschaftlichem Parlamentsdienst die Länder. Die örtlichen Behörden sind verpflichtet, eine Liste von Gebieten und Ballungsräumen zu erstellen, in denen die zulässigen Schadstoffwerte überschritten werden. Für diese Bereiche müssen so genannte Luftreinhaltepläne erarbeitet und umgesetzt werden.

Um die Luftbelastung zu verringern, sind Einschränkungen für den Schwerlastverkehr bis hin zu Streckensperrungen für alle Fahrzeuge ebenso in der Diskussion wie eine City-Maut nach Londoner Vorbild. Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) setzt auf den schnellen Einbau von Rußpartikelfiltern in Dieselfahrzeugen und Erdgas betriebene Busse.

Die zulässigen Werte werden in etlichen Großstädten bisher nicht eingehalten. In München und wohl auch Stuttgart wurde sogar schon das Jahreslimit überschritten. Ob der einzelne Bürger einen Rechtsanspruch auf Einhaltung der Grenzwerte hat, muss noch gerichtlich geklärt werden. In Berlin wurden bereits Klagen eingereicht. (tso) ()

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