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Marokkanische Idylle: Kamelreiter am Strand von Essaouira.

© AFP

Sichere Herkunftsstaaten: Der grüne Denkfehler

Sicherer Herkunftsstaat heißt nicht, dass dessen Bürger hier kein Asyl beantragen darf. Nur die Prüfdauer wird verkürzt. Was ist daran schlecht? Ein Zwischenruf.

Ein Zwischenruf von Barbara John

Die deutsche Asylpolitik scheint auch 2019 keinen breiten parteiübergreifenden Grundkonsens und keinen Reformansatz zu finden. Nicht einmal in einer Frage, bei der es um die aussichtslose Einreise von tausenden Asylbewerbern aus Ländern geht, in denen in der Regel weder politische Verfolgung noch unmenschliche Behandlung das Leben der Bevölkerung prägen. Das ist in den Ländern zu beobachten, die nun in einem bereits zweiten Anlauf mit einer Mehrheit von 509 Stimmen im Bundestag als sichere Herkunftsstaaten eingestuft wurden. Während die Grünen bei den Jamaikaverhandlungen noch dafür waren, haben sie angekündigt, auch den zweiten Versuch wieder im Bundesrat zu verhindern, die Maghreb-Staaten Tunesien, Marokko und Algerien als sichere Länder zu kennzeichnen, wie schon im März 2017. Das soll auch für Georgien gelten, das als viertes sicheres Land auf die Liste gesetzt wurde mit einer Anerkennungsquote von nur 0,6 Prozent für Asylbewerber im Jahr 2017 (Schweiz 0 Prozent). In Marokko waren es 4,1 Prozent.

Lange Verfahren wirken wie ein Magnet

Nun geht es nicht etwa darum, Bewerber aus solchen Ländern schon an der Grenze abzuweisen. Alle sollen nach wie vor kommen und einen Antrag stellen dürfen, aber nach einer verkürzten Prüfung mit Klageverfahren idealerweise freiwillig wieder ausreisen, wenn kein Schutzgrund vorliegt. Das aber ist den Grünen zu inhuman. Alle Bewerber aus diesen Ländern, 9000 im Jahr 2017, sollen, das Asylverfahren wie Flüchtlinge aus dem Irak oder Syrien durchlaufen, ohne jede rechtliche Verkürzung.

Lange Verfahren wirken auf Migranten wie ein Magnet, nach Deutschland zu kommen, weil sie die Bleibechancen auch für nicht Schutzbedürftige enorm steigern. Noch halten sich Zehntausende aus diesen Ländern als Ausreisepflichtige hier auf, die nicht freiwillig ausreisen und auch nicht abgeschoben werden können, oft wegen fehlender Identitätspapiere. Da nutzen auch keine existierenden Verträge über Rückkehr. Sichere Herkunftsstaaten zu bestimmen ist ein öffentliches Zeichen, nicht alle, die kommen von vornherein als Verfolgte und Bedrohte zu behandeln.

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