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Sicherheit: Schäuble will Abschuss von Passagierflugzeugen erlauben

Im Grundgesetz soll es nach einem Zeitungsbericht künftig einen "Quasi-Verteidigungsfall" geben, der zum Abschuss eines durch Terroristen entführten Passagierflugzeugs berechtigt.

München - Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) erläuterte in einem Gespräch mit der "Süddeutschen Zeitung" erstmals diese Gesetzespläne, die in seinem Ministerium "auf Fachebene" erarbeitet worden seien. Mit der Einführung des "Quasi-Verteidigungsfalls" solle das Luftsicherheitsgesetz nach dem Willen Schäubles verfassungskonform gemacht werden - das Verfassungsgericht hatte es am 15. Februar für verfassungswidrig erklärt.

Im "Quasi-Verteidigungsfall" gelten nach Schäubles Ansicht die Regeln des Kriegsvölkerrechts, also vor allem die Regeln des Genfer Abkommens über den Schutz der Opfer bewaffneter Konflikte. Demnach seien nur Angriffe verboten, "die in keinem Verhältnis zu erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteilen stehen". Das Verhältnismäßigkeitsprinzip bleibe Schäuble zufolge gewahrt, wenn zur Vermeidung einer noch größeren Katastrophe der Abschuss eines entführten Zivilflugzeugs, also die Tötung von unschuldigen Flugpassagieren, gesetzlich erlaubt werde.

Man habe sich zwar dagegen entschieden, den Angriff so zu benennen, stelle ihn aber "in seiner Qualität dem Verteidigungsfall gleich", sagte Schäuble. Der neue Verfassungsartikel 87 a Absatz 2 solle deshalb lauten: "Außer zur Verteidigung sowie zur unmittelbaren Abwehr eines sonstigen Angriffs auf die Grundlagen des Gemeinwesens dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt". (tso/AFP)

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