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Sicherheit: Videoüberwachung in Deutschland

Die Zahl der Überwachungskameras in Deutschland wird auf mehrere hunderttausend geschätzt. Seit Jahren streiten Experten darüber, wie die Interessen des Datenschutzes und die der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung in Einklang zu bringen sind.

Berlin (14.07.2005, 12:45 Uhr) - Eine flächendeckende Videoüberwachung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur informationellen Selbstbestimmung unzulässig.

Videoüberwachung ist in Deutschland durch die Polizeigesetze der Länder geregelt. Die Innenministerkonferenz öffnete 2000 den Weg für eine weitere Verbreitung der Überwachung. In Pilotprojekten setzten Leipzig und Bielefeld Videotechnik vor allem im Kampf gegen die Drogenkriminalität ein. Im Juli 2003 sind beispielsweise im Polizeigesetz von Nordrhein-Westfalen die Regelungen für die Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen durch die Polizei gelockert worden.

Zudem hat die Überwachung in privaten, aber öffentlich zugänglichen Räumen, etwa in Kaufhäusern, stark zugenommen. Die Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes von 2001 regelt erstmals die Beobachtung von Bahnsteigen, Museen und anderen öffentlich zugänglichen Räumen. Überwachungsanlagen müssen demnach erkennbar sein, nicht mehr erforderliche Daten müssen gelöscht werden.

Befürworter stärkerer Überwachung argumentieren, dass die Kriminalität in überwachten Räumen messbar sinke. Gegner verweisen darauf, dass sich die Menschen nicht mehr unbeobachtet und frei bewegen könnten. (tso)

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