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Sicherungsverwahrung: Ein Schwerverbrecher, der Politik machte

Der Schwerverbrecher Reinhard M. musste mit sofortiger Wirkung aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied am Donnerstag, dass er seit September 2001 unrechtmäßig in der Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt saß.

Verurteilt wegen Raubes, versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung, Erpressung. In der Haft ein Nazi-Skin, er legte sich mit dem Anstaltsleiter an, würgte Mithäftlinge, attackierte Wärter. Reinhard M., ein hochaggressiver Schwerkrimineller mit Gefährlichkeitsprognose. Bis Donnerstag saß der 53-Jährige in Sicherungsverwahrung, über 18 Jahre. Am Nachmittag verließ er die Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt in Hessen als freier Mann. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte zuvor in letzter Instanz so entschieden. M. hatte sich durch alle Instanzen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) geklagt und ist einer der wichtigsten Gründe, weshalb die Bundesregierung jetzt die Sicherungsverwahrung reformiert. Bis zuletzt wollte man ihn im Gefängnis behalten; eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft blieb erfolglos. „M. kommt jetzt in ein engmaschiges System der Führungsaufsicht“, sagte Dagmar Döring, Sprecherin des hessischen Justizministeriums, dem Tagesspiegel. Er bleibe unter Polizeibeobachtung, Bewährungshelfer kümmerten sich um ihn.

M. ist einer von mindestens 70 Männern, die in nächster Zeit trotz Gefährlichkeitsprognose entlassen werden könnten. Als der Schwerverbrecher verurteilt wurde, galt für die sich an die Strafhaft anschließende Sicherungshaft noch eine Höchstfrist von zehn Jahren. 1998 wurde sie gekippt. M. sah sich rückwirkend bestraft, nun hatte er keine feste Entlassungsperspektive mehr. Erst der EGMR gab ihm recht. Seitdem versuchen Inhaftierte in vergleichbarer Lage wie M. freizukommen. Die Gerichte urteilen unterschiedlich, das Bundesverfassungsgericht hat ein Grundsatzurteil angekündigt. Das Frankfurter Oberlandesgericht ist jetzt deutlich geworden: Die Menschenrechtskonvention in der Auslegung durch den EGMR sei wie ein deutsches Gesetz zu befolgen. Sicherungsverwahrung sei wie eine Strafe und dürfe nicht rückwirkend verlängert werden.

Als Reaktion auf das EGMR-Urteil plant die Bundesregierung, die nachträglich verhängte Sicherungsverwahrung ganz abzuschaffen. Zudem soll der Bundesgerichtshof schneller über die Verwahrung urteilen können, um die Rechtsprechung einheitlich zu machen.

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