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Politik: Sie werfen der Union ein verrottetes Verhältnis zum Rechtsstaat vor

Ein "verrottetes Verhältnis zum Rechtsstaat" hat der grüne Landtagsabgeordnete Rupert von Plottnitz der CDU im Wiesbadener Landtag vorgeworfen. In einer hitzigen Debatte über das hessische Wahlprüfungsgericht, das zurzeit die Landtagswahl von 1999 einer erneuten Prüfung unterzieht, hatte die CDU-Abgeordnete Eva Kühne-Hörmann die Kritik ihrer Partei an diesem Gremium verschärft: Durch eine "parteipolitisch geprägte Personalpolitik" hätten SPD und Grüne dafür gesorgt, "dass nicht unabhängige, sondern parteipolitisch motivierte Entscheidungen von Berufsrichtern" getroffen würden.

Ein "verrottetes Verhältnis zum Rechtsstaat" hat der grüne Landtagsabgeordnete Rupert von Plottnitz der CDU im Wiesbadener Landtag vorgeworfen. In einer hitzigen Debatte über das hessische Wahlprüfungsgericht, das zurzeit die Landtagswahl von 1999 einer erneuten Prüfung unterzieht, hatte die CDU-Abgeordnete Eva Kühne-Hörmann die Kritik ihrer Partei an diesem Gremium verschärft: Durch eine "parteipolitisch geprägte Personalpolitik" hätten SPD und Grüne dafür gesorgt, "dass nicht unabhängige, sondern parteipolitisch motivierte Entscheidungen von Berufsrichtern" getroffen würden.

Die CDU hält die beiden Berufsrichter des hessischen Wahlprüfungsgerichts für befangen: den Vorsitzenden, VGH-Präsident Bernhard Heitsch, weil er einen Aufruf für Toleranz und Offenheit, gegen die Doppelpasskampagne der hessischen Union, unterzeichnet, die OLG-Präsidentin Brigitte Tilmann, weil sie einen SPD-Bewerber bei der OB-Direktwahl in ihrem Wohnort Darmstadt unterstützt hatte.

Den "Abschied von Verfassung und Recht" nannte SPD-Fraktionsgeschäftsführer Manfred Schaub die pauschale Kritik der CDU-Abgeordneten an den hessischen Berufsrichtern. Der Grüne Rupert von Plottnitz sprach von Schmähkritik an Richtern und Verfassungorganen, wie sie bislang nur von Extremisten vorgetragen worden sei. Der Chef der Staatskanzlei, Minister Franz-Josef Jung (CDU), indes machte sich verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Gremium, das den Einsatz von CDU-Schwarzgeldern im hessischen Landtagswahlkampf als "sittenwidrig" bewertet hatte, zu eigen.

Mehrere Verfasssungsrechtler hatten Zweifel an der hessischen Konstruktion zu Protokoll gegeben. Zum einen verstoße das Zusammenwirken von drei Landtagsabgeordneten und zwei Berufsrichtern gegen das Prinzip der Gewaltenteilung; es sei weder geklärt, wie Ablehnungsanträge gegen Richter zu behandeln seien, noch welche Berufungsinstanz eingeschaltet werden könne.

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