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Politik: Sieben Länder wollen Kopftuch verbieten Kultusministerkonferenz

ohne einheitliche Linie

Darmstadt. Die deutschen Kultusminister haben auf ihrer Tagung in Darmstadt am Freitag erwartungsgemäß nicht zu einer einheitlichen Linie im Umgang mit dem Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts gefunden. Sieben der 16 Bundesländer wollen Musliminnen das Unterrichten mit Kopftuch an staatlichen Schulen untersagen. Darunter ist jetzt auch Brandenburg, wo Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) sich mit seiner Forderung nach einem Verbot offenbar gegen den Bildungsminister Steffen Reiche (SPD) durchgesetzt hat. Reiche sah ein Verbot als nicht notwendig an.

Baden-Württembergs Bildungsministerin Annette Schavan, die die CDU-regierten Länder in der Kultusministerkonferenz anführt, kündigte an, Baden-Württemberg werde in den nächsten Wochen einen Gesetzentwurf vorlegen, der mit sechs anderen Ländern abgestimmt sei. Ein solches Verbot planen auch Bayern, Hessen, Niedersachsen, das Saarland und das rot-rot regierte Berlin. Schavan sagte: „Jedes Gesetz, das wir machen, wird wieder vor Gericht landen.“ Doch gebe es zu einem solchen Gesetz keine Alternative. Das Urteil des Verfassungsgerichts habe gerade gezeigt, dass ein Verbot im Einzelfall, wie Baden-Württemberg es bei der Lehrerin Fereshta Ludin versucht hatte, nicht zulässig sei. Schavan sagte, die Länder müssten eine Entscheidung mit Rücksicht auf ihre besonderen religiös-kulturellen Traditionen treffen. Das sei auch im Sinne des Verfassungsurteils, das die Länder nicht zu einer einheitlichen Linie aufgefordert oder gar ein Bundesgesetz verlangt habe. Die „jüdisch-christliche Tradition“ sei so in der deutschen Kultur verankert, dass ihre Symbole auch im Unterricht „nicht außen vor bleiben“ müssten.

Für die Gruppe der Bundesländer, die kein Verbot des Kopftuchs gesetzlich festschreiben wollen, sagte Doris Ahnen (Rheinland-Pfalz, SPD): „Mögliche Konflikte können auch anders gelöst werden." Sollte eine Lehrerin ihre Neutralitätspflicht verletzen, könne der Staat von den schon vorhandenen Gesetzen, etwa dem Disziplinarrecht, Gebrauch machen.

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