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Simbabwe: Gefolterte Menschenrechtler dürfen nicht in Klinik

Neun simbabwische Menschenrechtsaktivisten, darunter Jestina Mukoko, sind trotz einer richterlichen Anordnung nicht in ein Krankenhaus eingeliefert worden. Die Menschenrechtler sollen während ihrer andauernden Haft gefoltert worden sein.

Entgegen einer richterlichen Anordnung sind neun angeklagte simbabwische Menschenrechtsaktivisten nicht in ein Krankenhaus eingeliefert worden. "Die Polizei hat die Entscheidung des Gerichts nicht befolgt", sagte die Anwältin der Menschenrechtskämpferin Jestina Mukoko, Beatrice Mtetwa, in Harare. "Ich bezweifle, dass sie es noch tun wird." Mukoko ist wegen der angeblichen Planung eines Putsches angeklagt und muss sich derzeit zusammen mit acht Mitstreitern vor Gericht verantworten. Die Neun befinden sich in Untersuchungshaft.

Ein Richter hatte am Mittwochabend angeordnet, dass die Aktivisten bis zum nächsten Gerichtstermin am kommenden Montag in einem Krankenhaus der Hauptstadt Harare bleiben sollen. Dort sollten sie unter "Polizeibeobachtung" gestellt werden. Ihren Anwälten sollte ebenso wie ihre Familien freier Zugang gewährt werden. Anwältin Mtetwa hatte zuvor erklärt, die Menschenrechtler seien während ihrer Haft gefoltert worden.

Mukoko, deren Organisation Zimbabwe Peace Projects (ZPP) Berichte über Gewalt gegen Oppositionelle zusammengetragen hatte, war Anfang Dezember von zwölf bewaffneten Männern aus ihrem Haus verschleppt worden und blieb über Wochen verschwunden. Laut Staatsanwältin Florence Ziyambi wurde die Gruppe von Sicherheitskräften festgehalten und am Montag der Polizei übergeben. Seit Mittwoch wird ihr vor einem Gericht in Harare der Prozess gemacht. Mitangeklagt sind zwei ihrer Mitarbeiter und sechs andere Aktivisten. (jg/AFP)

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