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Politik: Sind wir noch Papst?

Berlin - Christian Ströbele macht sich große Sorgen, ob „wir noch Papst sind“. Womöglich ist Joseph Ratzinger alias Papst Benedikt XVI.

Berlin - Christian Ströbele macht sich große Sorgen, ob „wir noch Papst sind“. Womöglich ist Joseph Ratzinger alias Papst Benedikt XVI. gar kein Deutscher mehr? Dann könnten die Deutschen auch nicht mehr stolz auf „ihren“ in Marktl am Inn geborenen Papst sein. Den Grünen-Politiker, der als Kind selbst gerne Papst geworden wäre, plagte diese Frage so sehr, dass er eine schriftliche Anfrage an die Bundesregierung stellte. Laut Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) müsste Ratzinger eigentlich seine deutsche Staatsbürgerschaft verlieren – meint Ströbele.

Rechtlich gesehen verliert jeder laut Paragraf 25 StAG die deutsche Staatsbürgerschaft, sobald er eine ausländische Staatsbürgerschaft beantragt und angenommen hat. Das ist auch 50000 türkischen Staatsbürgern so gegangen. Daran hat sich Ströbele erinnert: Diese hätten zunächst die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt und auch erhalten. Danach gaben sie den türkischen Pass ab. Daraufhin beantragten sie wieder die türkische Staatsbürgerschaft, ohne dass sie über die Folgen aufgeklärt worden seien. „Den Betroffenen wurde neben der deutschen Staatsbürgerschaft sogar der Aufenthaltsstatus entzogen.“ Auch wenn Behörden in diesen Fällen großzügig handeln sollten, habe er auf den Missstand aufmerksam machen wollen. Mit Ratzinger.

Katholik Ströbele ist davon überzeugt, dass Ratzinger alias Papst Benedikt XVI. als Kirchen- und Staatsoberhaupt automatisch auch die vatikanische Staatsbürgerschaft innehat. Nur: Dann müsste Ratzinger seine deutsche Staatsbürgerschaft verlieren. Die Bundesregierung hat Ströbele jetzt geantwortet, dass Papst Benedikt XVI. die vatikanische Staatsangehörigkeit ja nicht beantragt habe, sie sei ihm qua „Berufung in eine bestimmte Funktion“ übertragen worden. Ein entsprechender „Antrag“ zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit würde fehlen. Ströbele wälzt jetzt weiter Klauseln im vatikanischen Staatsbürgerschaftsrecht. Et habemus papam.

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