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Politik: Skandal um Extra-Honorare – NRW droht Krankenhäusern

Berlin - Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen nun Konsequenzen aus dem Skandal um sogenannte Fangprämien gezogen. Krankenhäuser, die niedergelassenen Ärzten die Überweisung von Patienten honorieren, droht dort nach einem Kabinettsbeschluss künftig der Verlust von Landeszuschüssen.

Berlin - Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen nun Konsequenzen aus dem Skandal um sogenannte Fangprämien gezogen. Krankenhäuser, die niedergelassenen Ärzten die Überweisung von Patienten honorieren, droht dort nach einem Kabinettsbeschluss künftig der Verlust von Landeszuschüssen.

Fangprämien seien „nicht hinnehmbar“, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Die freie Arzt- und Klinikwahl sei oberstes Patientenrecht. „Deshalb müssen wir diese besorgniserregende Entwicklung mit Nachdruck eindämmen, bevor unser angesehenes Gesundheitswesen insgesamt Schaden nimmt.“ Ärzte und Krankenhäuser dürften „keine Makler sein“, betonte der Minister. Die Bezahlung niedergelassener Ärzte durch Kliniken für Vor- oder Nachsorge allerdings sei in Ordnung.

Patientenschutzorganisationen begrüßten den Beschluss als überfällig. „Eine Klinik, die Kopfgelder zahlt, darf nicht auch noch mit Steuergeldern belohnt werden“, sagte der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz- Stiftung, Eugen Brysch. Um alle Patienten zu schützen, müssten nun aber auch die anderen Bundesländer nachziehen. „Wir brauchen nicht nur ein, sondern 16 Gesetze, die dem Patientenhandel einen Riegel vorschieben.“

Ende August war bekanntgeworden, dass zahlreiche niedergelassene Mediziner von Kliniken vor allem in Ballungsräumen Geld für die Überweisung ihrer Patienten kassieren. Das Gesundheitsministerium lehnte schärfere Gesetze damals mit dem Hinweis ab, dass solche „Fangprämien“ schon jetzt verboten seien.

Allerdings werden sie kaum geahndet. Der Bestechungsparagraf 299 im Strafgesetzbuch bezieht sich nur auf „Angestellte oder Beauftragte eines geschäftlichen Betriebes“. Ob man niedergelassene Ärzte bei nachgewiesener Bestechlichkeit als „Beauftragte“ der Krankenkassen sehen und belangen könne, werde „von Gericht zu Gericht unterschiedlich beurteilt“, kritisierte Brysch. „Hier muss dringend eine Klärung her.“ Rainer Woratschka

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