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Politik: Skinhead-Prozess in Dresden wieder vertagt

Anwälte fordern Auskunft über mögliche V-Mann-Tätigkeiten

Dresden. Auch der zweite Anlauf am Dresdener Landgericht begann mit einem Störmanöver: Im neuen Prozess gegen sieben führende Mitglieder der verbotenen Neonazi-Gruppe „Skinheads Sächsische Schweiz (SSS)“ haben mehrere Verteidiger am Donnerstag beantragt, das Verfahren auszusetzen. Wie schon in der ersten Hauptverhandlung, die im August begann und wegen der Flutkatastrophe abgebrochen werden musste, verlangten die Anwälte Auskunft über eine mögliche V-Mann-Tätigkeit von Angeklagten und Zeugen. Das sächsische Innenministerium hatte jedoch im Juli nach einer Gerichts-Anfrage zum V-Mann-Thema eine „Sperrerklärung“ abgegeben, in der jede Information zum „Einsatz von nachrichtendienstlichen Personen“ abgelehnt wird.

Die Verteidiger von drei Angeklagten haben unterdessen beim Verwaltungsgericht Dresden eine Klage gegen den Freistaat Sachsen eingereicht. Solange das Verwaltungsgericht keine rechtskräftige Entscheidung gefällt habe, könne der Prozess nicht fortgesetzt werden, meinen die Anwälte. Ein Verteidiger kündigte schon eine „Menschenrechtsbeschwerde“ beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg an, sollte das Landgericht den Prozess nicht aussetzen.

Oberstaatsanwalt Jürgen Schär forderte die Staatsschutzkammer des Landgerichts auf, die Anträge der Verteidiger zurückzuweisen. Es sei gemäß Strafprozessordnung erlaubt, die Identität von V-Leuten geheim zu halten. Die ähnlich einer Rockerbande organisierten Neonazis hatten in der Region Pirna jahrelang Linke drangsaliert. Die Staatsschutzkammer unterbrach die Verhandlung, die Anklageschrift konnte nicht verlesen werden. Frank Jansen

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