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An die Vernichtung der europäischen Jüdinnen und Juden erinnert zentral in Berlin das Holocaust-Mahnmal. Doch auch 77 Jahre nach Ende der Naziherrschaft haben noch Opfergruppen keinen Platz im offiziellen deutschen Gedenken.

© Silas Stein/picture alliance

So genannte Asoziale und Berufsverbrecher: Gedenken an letzte NS-Opfergruppe stockt

Vor 15 Monaten wurde beschlossen, die zu ehren, die die Nazis als "Asoziale" und "Berufsverbrecher" im KZ quälten. Die Regierung lässt sich Zeit. Und geizt.

Ihre Leiden anzuerkennen, ist Deutschland am schwersten gefallen: Erst im letzten Jahr beschloss der Bundestag, auch die zu rehabilitieren, die die NS-Herrschaft als “Asoziale” und “Berufsverbrecher” gebrandmarkt und in Gefängnissen und KZ gequält und ermordet hatte. Für dieses abschätzige Urteil und seine Folgen genügte in der einen Kategorie schon, dass eine Frau ein Leben führte, das konservativen und Nazi-Vorstellungen zuwiderlief. In der andern reichten kleine und kleinste Diebstähle. Erst im vergangenen Jahr anerkannte das Parlament auch sie als Opfer der Diktatur und gab der Regierung neun Maßnahmen auf, ihrer zu gedenken und die Überlebenden, soweit überhaupt noch am Leben, zu entschädigen.

Doch die Umsetzung der Beschlüsse lässt auch nach dem späten Entschluss, 75 Jahre nach dem Ende der Nazidiktatur, auf sich warten. Dafür vorgesehene Stellen waren Anfang Mai noch nicht einmal ausgeschrieben. Und eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Ulla Jelpke zeigte, dass die zuständige Kulturbeauftragte Monika Grütters zudem ein Minimalprogramm für diese Opfergruppe zu fahren beabsichtigt. Der Bundestag beschloss im Februar 2020 fast einmütig – die AfD enthielt sich – in neun Einzelforderungen, zum Gedenken an diese Opfergruppe stärker über sie forschen zu lassen und sich dafür einzusetzen, dass ihre Verfolgung in der Bevölkerung breit bekannt würde. Eine der Forderungen galt einer Wanderausstellung zum Thema.

Doch in der Antwort auf Jelpke gibt Grütters zu erkennen, dass sie es bei dieser Ausstellung, für die sie 1,5 Millionen Euro zur Verfügung stellt, bewenden lassen will – und sämtliche anderen Aufgaben, die ihr der Bundestag mit den Stimmen aller Fraktionen außer der AfD gestellt hat, damit abgegolten sieht. Der Auftrag, Forschung zu dieser Opfergruppe zu finanzieren, die nicht sowieso Teil der Wanderausstellung sind, seien “von diesem Budget nicht erfasst”, heißt es in der Antwort auf Grütters’ Büro.

 Die Verachtung wirkte noch Jahrzehnte nach 1945

Die Geschichte der Anerkennungen als Opfer spiegelt deutlich das Weiterwirken alter Vorurteile und von Rassismus auch in Nachkriegsdeutschland wider. Erst 1985 wurden die Urteile des Volksgerichtshofs aufgehoben, 1998 folgten die anderen NS-Urteile, wobei allerdings Deserteure, Kriegsdienstverweigerer und Homosexuelle ausgenommen waren. Ihre Rehabilitation erfolgte vier Jahre später, 2002. Weitere sieben Jahre dauerte es, bis auch die sogenannten “Kriegsverräter” als NS-Opfer anerkannt wurden. Die Behauptung von Landesverrat im Kriege traf unter anderem Menschen, die jüdische Verfolgte unterstützten oder sich in Tagebüchern NS-kritisch geäußert hatten. Ihre Ehrenrettung ließ so lange auf sich warten, weil bis in die Nullerjahre hinein auch unter Bundestagsabgeordneten der Verdacht rumorte, sie könnten mit ihrem Mangel an Patriotismus im Kriege womöglich doch Kameraden gefährdet haben.  

Im Fall der “Asozialen” und “Berufsverbrecher” war es letztes Jahr dann nur noch die AfD, die sich vom Gedanken nicht lösen mochte, dass vielleicht doch moralischer Schmutz an den Verfolgten klebe. Sie forderte eine Prüfung jedes Einzelfalls statt allgemeiner Rehabilitierung. Alle anderen Bundestagsfraktionen folgten den Erkenntnissen der Forschung, dass sie Opfer von NS-Unrecht wie andere KZ-Insassen auch gewesen seien. “Niemand wurde zu Recht in einem Konzentrationslager inhaftiert, gequält und ermordet”, hieß es im gemeinsamen Antrag von SPD- und Unionsfraktion – die von Linken, Grünen und FDP lauteten sehr ähnlich. Insbesondere dass viele auch dann “vorbeugend” in KZs gebracht wurden, nachdem sie reguläre Gefängnisstrafen abgesessen hatten, widerspreche allen Rechtsstaatsgrundsätzen, sagte die Hamburger Historikerin Julia Hörath während der Anhörung im Kulturausschuss des Bundestags. Für derlei Vorbeugehaft genügte es Gestapo und Kriminalpolizei, oft aber auch Wohlfahrtsbehörden und Gerichten, dass sie sie für “unverbesserlich” hielten. Eine konkrete weitere Tat brauchte es nicht. 

Als asozial galten auch nichtmonogame Frauen

Als Berufsverbrecher wurden zwischen 1933 und 1945 mehrere zehntausend Menschen in KZ eingeliefert. Typisch waren Vorstrafen wegen Betrugs und Eigentumsdelikten  - auch aus Not begangener Diebstahl von Wäsche und Holz fiel darunter - um als Berufsverbrecher abgestempelt zu werden, im KZ zu landen und, ab 1942 offen, zur “Vernichtung durch Arbeit” freigegeben zu sein. In späteren Jahren genügte noch Geringeres, die rassistisch verachteten Polinnen und Polen wurden für - angeblich begangene - Kleinsttaten drangsaliert. Gewaltkriminalität war eher selten. Als Asoziale galten Menschen ohne Obdach, andere, die streikten, sich der “Arbeitsbummelei” schuldig machten, bettelten oder auch nur in den Verdacht der Prostitution gerieten. Es traf Frauen, die angeblich oder tatsächlich mit mehr Männern schliefen als nur ihrem Ehemann, die eine Schwangerschaft abbrachen, es traf Wanderarbeiter. Auch die Swing-Jugendlichen, die sich für US-Musik begeisterten, modisch kleideten und schminkten – ein Verstoß gegen das NS-Bild der germanischen Frau – galten als asozial und wurden in Haft genommen, selbst minderjährige Fürsorgezöglinge, von denen der NS-Rassewahn erbliche Asozialität befürchtete. Auch Juden, Sinti und Roma gerieten immer wieder zusätzlich als “asozial” auf den Radar der Häscher der Diktatur.

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Über die Betroffenen war lange wenig bekannt. Nicht nur wirkte ihre Stigmatisierung nach 1945 weiter – weshalb sie etwa keine Unterstützung anderer Opfergruppen erhielten. Auch sie selbst schwiegen aus Scham und bemühten sich gar nicht erst um Entschädigung. “Es sind so Erinnerungslücken im öffentlichen Gedenken und Leerstellen in vielen Familien entstanden”, heißt es dazu im Antrag der Grünen-Fraktion von 2019.

"Eine Schande für die Erinnerungspolitik"

Auch dem wollte der Bundestagsbeschluss abhelfen, der von der Fast-Allparteienmehrheit 2020 getragen wurde. Dass Grütters diesen umfassenden Plan jetzt mit der geplanten Wanderausstellung abgelten will, nennt die Linken-Innenpolitikerin Ulla Jelpke “ungeheuerlich”. Einige Forderungen des Bundestages, etwa nach finanzieller Förderung für Forschungsvorhaben und eigenen Bildungsprogrammen, würden “schlichtweg ignoriert”. Das heiße, dass die als asozial Verfolgten “von der Bundesregierung weiterhin als NS-Opfer zweiter Klasse diskriminiert” würden. Sie müsse stattdessen sämtliche Forderungen des Bundestags “mindestens eins zu eins umsetzen”, fordert Jelpke. “Alles andere ist schlichtweg eine Schande für die Erinnerungspolitik.”

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