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Politik: Soldaten durch Farbe verstrahlt: Klagen angestrebt

Berlin - Ehemalige Bundeswehrsoldaten wollen prüfen, ob sie wegen möglicher Spätschäden aus der Verwendung radioaktiver Leuchtfarben Schadenersatzansprüche gegen die Bundeswehr ableiten können. Der Sprecher des Bundes zur Unterstützung der Radargeschädigten, Peter Rasch, sagte dem Tagesspiegel, eine Arbeitsgruppe seines Verbands beginne gerade damit, Erkenntnisse zusammenzutragen.

Von Robert Birnbaum

Berlin - Ehemalige Bundeswehrsoldaten wollen prüfen, ob sie wegen möglicher Spätschäden aus der Verwendung radioaktiver Leuchtfarben Schadenersatzansprüche gegen die Bundeswehr ableiten können. Der Sprecher des Bundes zur Unterstützung der Radargeschädigten, Peter Rasch, sagte dem Tagesspiegel, eine Arbeitsgruppe seines Verbands beginne gerade damit, Erkenntnisse zusammenzutragen. Nach Angaben des Verteidigungsministeriums gibt es einige Versorgungsanträge von Radargeschädigten, in denen auch auf die Leuchtfarben Bezug genommen werde. Eine Klage in dieser Sache gebe es noch nicht.

Die Radarkommission des Ministeriums hatte bereits voriges Jahr darauf hingewiesen, dass in der Bundeswehr Leuchtfarben mit Radium 226 zwar schon 1960 ausgesondert wurden, aber aufgrund von Übergangsbestimmungen bis 1980 in Gebrauch waren. Während der normale Aufenthalt in der Nähe von Armaturen oder Wegweisern mit dem selbstleuchtenden Anstrich unbedenklich gewesen sei, könnten bei der Reparatur und Erneuerung solcher Anstriche Teilchen des Alpha-Strahlers in die Lunge gelangt sein, heißt es in dem Bericht. Einem Bericht der „Bild“, dass bis zu 50 000 Soldaten geschädigt worden sein könnten, widersprach aber der Kommissionvorsitzende und Präsident des Bundesamts für Strahlenschutz, Wolfram König. Die Gruppe möglicher Opfer sei „deutlich“ kleiner und beschränke sich auf Personen, die mit der Erneuerung der strahlenden Beschichtung befasst gewesen seien.

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