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Soli weg, Steuern hoch! Wolfgang Schäuble will die Länder entlasten.

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Update

Solidaritätszuschlag: Will Wolfgang Schäuble den Soli in die Einkommensteuer eingliedern?

Wolfgang Schäuble plant laut einem Pressebericht die Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Dafür will der Finanzminister unter anderen die Einkommensteuer erhöhen. Die Länder würden davon profitieren.

Soll der „Soli“ nun doch abgeschafft werden? Und will ausgerechnet Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) den Solidaritätszuschlag abschaffen? Das berichtete am Dienstag die  „Passauer Neueste Presse“ unter Berufung auf die Gespräche der Finanzminister von Bund und Ländern. Die Staatseinnahmen sollten laut Bericht durch Steuererhöhungen weitgehend erhalten bleiben. Diskutiert werden demnach unter anderem eine Anhebung der Einkommen-, Körperschaft- und Kapitalertragsteuer.

Richtig daran ist, dass in der Tat diskutiert wird, den „Soli“ als Zuschlag zur Einkommensteuer, wie er seit 20 Jahren erhoben wird, abzuschaffen und ihn regulär in die Einkommensteuer einzugliedern. Es ist eine Variante, die schon seit längerem im Gespräch ist, wie mit den Einnahmen aus dem „Soli“ verfahren werden könnte, wenn es ab 2019 ein neues Finanzausgleichsystem gibt. Eine andere Variante ist der Altschuldenfonds, der aus den „Soli“-Erträgen gespeist werden soll (ihn favorisieren vor allem einige höher verschuldete Länder, Kopf der Gruppe ist der Hamburger Bürgermeister Olaf Scholz (SPD). Die dritte Variante ist der Infrastrukturfonds, den vor allem die Thüringer Ministerpräsidentin Christine Liebeknecht (CDU) favorisiert. Aus ihm sollen dann strukturschwache Regionen Mittel erhalten.

Allerdings: Würde der Zuschlag in die Einkommensteuer eingegliedert, könnte man das als Steuererhöhung werten – und die hat die Union für die Zeit der schwarz-roten Koalition ausgeschlossen. Würde der „Soli“, der eine Ergänzungsabgabe ist und dessen Aufkommen bisher allein dem Bund zufließt, als reguläre Steuer erhoben, dann hätten die Länder einen Anteil von 42,5 Prozent daran. Der Vorschlag der „Soli“-Eingliederung wird denn auch besonders von den Ländern bevorzugt, die keine neue Zweckbindung wollen, sondern einfach nur mehr Geld in ihren Etats.

Der Solidaritätszuschlag war vor mehr als 20 Jahren zur Finanzierung der deutschen Einheit eingeführt worden. Der Satz liegt derzeit bei 5,5 Prozent der Einkommen-, Kapitalertrag- und Körperschaftsteuerschuld. Das jährliche Aufkommen liegt derzeit bei rund 14 Milliarden Euro.

Der bestehende Länderfinanzausgleich sowie der Solidarpakt II laufen 2019 aus. Eine Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder befasst sich mit der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen und damit auch mit der Neuordnung des Länderfinanzausgleichs. (AFP)

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