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Politik: Sonderstatus für Kosovo-Flüchtlinge

Die Vertriebenen aus dem Kosovo erhalten in Deutschland den Sonderstatus von Bürgerkriegsflüchtlingen.Damit wird erstmals eine Vorschrift angewandt, die im Zuge des Asylkompromisses 1993 ins Ausländergesetz aufgenommen worden war.

Die Vertriebenen aus dem Kosovo erhalten in Deutschland den Sonderstatus von Bürgerkriegsflüchtlingen.Damit wird erstmals eine Vorschrift angewandt, die im Zuge des Asylkompromisses 1993 ins Ausländergesetz aufgenommen worden war.Nach Paragraph 32 a erhalten die Flüchtlinge eine befristete Aufenthaltsbefugnis.Voraussetzung ist, daß sie keinen Antrag auf politisches Asyl stellen.Die Flüchtlinge haben keinen Anspruch darauf, sich in einem bestimmten Land oder an einem bestimmten Ort aufzuhalten.Die "Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit" darf nicht ausgeschlossen werden.Hat der Vertriebene keine gültigen Papiere, erhält er einen "Ausweisersatz". bew

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