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Politik: Sozialhilfe unter Palmen wird gestrichen

Ministerin: Unterstützung nur noch für in Deutschland lebende Bürger

Berlin. Sozialhilfe für im Ausland lebende Deutsche soll es in Zukunft nur noch in absoluten Ausnahmefällen geben. Sozialministerin Ulla Schmidt (SPD) kündigte am Dienstag nach einer Kabinettssitzung eine Verschärfung der Gesetze an, um Missbrauch zu verhindern. „Sozialhilfe unter Palmen wird es künftig nicht mehr geben“, sagte Schmidt in Anspielung auf einen Fall in Florida, der für Schlagzeilen gesorgt hatte: Dem Sozialhilfeempfänger Rolf J. müssen die Sozialbehörden in Niedersachsen nach einem Gerichtsurteil eine teure Wohnung am Strand von Miami sowie den Lebensunterhalt zahlen.

Grundsätzlich soll Sozialhilfe nur noch in Deutschland gezahlt werden. Wer im Ausland lebt, müsste also zurückkehren, um seinen Anspruch auf die Fürsorgeleistung des Staates zu erhalten. In Schmidts Konzept sind allerdings drei Ausnahmen für Fälle vorgesehen, in denen eine Rückkehr nach Deutschland nicht zumutbar sei. Wer im Ausland im Gefängnis sitzt, soll weiter Hilfe vom Staat erhalten, ebenso Menschen, die im Krankenhaus liegen oder gepflegt werden. Außerdem sollen Mütter, die im Ausland um das Sorgerecht für ihr Kind kämpfen, das nicht nach Deutschland zurückkehren dürfe, weiter Anspruch auf die Leistung haben.

Insgesamt haben nach Angaben des Auswärtigen Amtes (AA) im vergangenen Jahr nur 959 Deutsche im Ausland Sozialhilfe bezogen. Dafür zahlte der Staat 4,3 Millionen Euro, sagte ein Ministeriumssprecher. Weniger als die Hälfte betrieben Sozialhilfemissbrauch, sagte Sozialministerin Schmidt. Empfänger sind laut AA größtenteils ältere Leute, aber auch „eine Reihe von Häftlingen“. Diesen Menschen, die sich zum Teil unschuldig in Haft befänden, soll auch künftig geholfen werden, etwa wenn sie Lebensmittel oder Medikamente benötigen. Die Summe, welche die Konsulate für Sozialhilfe im Ausland zahlen, ist seit Jahren rückläufig, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes.

Von der Gesetzesänderung wird wohl auch Rolf J. – bekannt als „Florida-Rolf“ – betroffen sein. „Er gehört in keinem Fall zu den Ausnahmen“, sagte Sozialministerin Schmidt. Mit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle würden die Zahlungen an ihn eingestellt. Der 64-Jährige hatte 1997 per Gericht seinen Anspruch auf Sozialhilfe in Miami durchgesetzt. Ursprünglich war die Regelung in der Nachkriegszeit eingeführt worden. Damals sollte Emigranten geholfen werden, die wegen Verfolgung durch das Naziregime ausgewandert und im Ausland in Not geraten waren.

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